Bestellerprinzip: Besseres Image, aber weniger Umsatz

Das geplante Bestellerprinzip für Immobilienmakler wird derzeit in der Branche heiß diskutiert. Eine aktuelle Studie des Portals Immonet zeigt, dass viele Immobilieneigentümer dadurch sogar eine Verbesserung des schlechten Maklerimages erwarten – allerdings auch deutliche Auftragsrückgänge.

78 Prozent der Immobilieneigentümer schätzten die Marktkenntnisse des Immobilienmaklers.

Insgesamt 57 Prozent der befragten Immobilienbesitzer glauben, dass die Makler durch das Bestellerprinzip besser in der Lage sind, die Interessen ihres Auftraggebers zu vertreten. Das ergab eine Umfrage von Immonet unter rund 500 Immobilienbesitzern, die ihre Objekte privat vermieten. Immerhin die Hälfte sei zudem überzeugt, dass sich durch das neue Gesetz das Maklerimage nachhaltig verbessern wird.

Der Wert eines professionellen Vermittlers ist vielen Immobilienbesitzern durchaus bewusst, so Immowelt. 78 Prozent von ihnen schätzten die Kenntnisse des regionalen Immobilienmarktes sowie 75 Prozent eine valide Auswahl solventer Mieter als wichtigste Eigenschaften eines Maklers ein.

Vermieter scheuen die Kosten

Allerdings seien die Bedenken der Makler nicht unbegründet. Trete das Prinzip „Wer bestellt, muss zahlen“ ab dem nächsten Jahr in Kraft, fürchten viele Immobilienprofis, dass Vermieter die Vermittlung ihrer Objekte künftig selbst in die Hand nehmen.

Tatsächlich zeigten sich in der Umfrage 82 Prozent der Immobilieneigentümer überzeugt, dass Vermieter aufgrund des neuen Gesetzes künftig auf Makler verzichten. 62 Prozent sehen dadurch die Existenz vieler Makler in Gefahr. Vermieter sind offenbar nicht bereit, die Kosten, die bislang von den Mietern getragen wurden, zu übernehmen, so Immowelt.

Mit dem Ansteigen der Immobiliennachfrage nach der Finanzkrise 2008 habe auch die Vermittlungsbranche extremen Zulauf erfahren. Um etwa 30 Prozent sei die Zahl der Makler seit 2007 gestiegen. So gebe es laut Branchenstatistiken aktuell ungefähr 35.000 Vermittler am Markt.

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Markteintrittsvoraussetzungen in Form eines Sachkundenachweises gibt es bisher nicht, obwohl die Forderung nach dem Einlösen dieses Aspekts des Koalitionsvertrags auf Verbandsseite der Makler immer lauter wird. Eine Marktbereinigung sei mit dem Verabschieden des Bestellerprinzips zu erwarten. (bk)

Foto: Shutterstock

 

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