Elementarschaden-Pflichtpolice: Bund versus Versicherer

Dabei sollen nach Angaben des Versicherungsboten unter anderem die voraussichtlichen Kosten für Hausbesitzer und das Ausmaß der Eingriffe eines entsprechenden Gesetzes in Grundrechte und Verfassung erörtert werden.

Die Versicherer kritisieren die Pläne der Bundesregierung heftig. „Bei der Diskussion um eine Pflichtversicherung gegen Naturgefahren darf das eigentliche Problem nicht aus den Augen verloren werden“, erklärt ein Sprecher des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV). Und zwar der Schutz vor Schäden durch Naturgewalten, bevor sie entstehen.

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Öffentliche Hand und Hausbesitzer in der Pflicht

„Eine Versicherung verhindert keine Katastrophe“, so der Sprecher weiter. Der GDV hält eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden daher nicht für den erfolgversprechendsten Weg. Eine nachhaltige Lösung seien stattdessen Investitionen in den technischen und natürlichen Hochwasserschutz.

Hier sei die öffentliche Hand genauso gefordert wie jeder Hausbesitzer. Die einen bei Investitionen in Dämme, Deiche, Polder und Deichrückverlegungen – die anderen bei der individuellen Prävention, etwa durch Rückstauklappen und Dammbalkensysteme.

„Eine Pflichtversicherung würde jeglichen Anreiz für solche Schutzmaßnahmen in den Gefahrenzonen untergraben“, so der GDV. Schließlich würde im Schadenfall immer gezahlt – und zwar unabhängig davon, ob der Versicherte zuvor in Präventionsmaßnahmen investiert hat oder nicht.

Seite drei: „Versicherungspflicht als letztes Mittel“

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