Vorzeitiger Ausstieg aus Baufinanzierung kann teuer werden

Wer seine Immobilienfinanzierung vor Vertragsablauf beenden möchte, muss die Bank meist entschädigen. Im derzeitigen Zinsumfeld fällt die Höhe der sogenannten Vorfälligkeitsentschädigung allerdings regelmäßig besonders hoch aus, so das in Hamburg ansässige Immobilienportal Baufi24. Verbraucherschützer fordern mehr Transparenz und strengere Regeln.

Immobilienkäufer sollten ihre Baufinanzierung genau unter die Lupe nehmen.

Der verfrühte Ausstieg von Darlehensnehmern kommt den Banken in der aktuell historischen Niedrigzinsphase teuer zu stehen. Denn sie können die vorzeitig zurückgezahlte Summe nur zu mageren Zinsen wieder anlegen und müssen auf weitere Zinszahlungen verzichten.

Viele Institute kalkulieren die Entschädigung bei einer Kündigung aus der Differenz zwischen den entgangenen Zinseinnahmen und den Erträgen aus der Ersatzanlage.

Überteuerte Vorfälligkeitsentschädigungen

Laut aktueller Erhebung der Verbraucherzentralen und deren Bundesverband sind zwei Drittel der Vorfälligkeitsentschädigungen überhöht.

Nach Angaben der Verbraucherschützer liegt der Grund nicht allein an dem aktuellen Niedrigzinsniveau, sondern auch an den Berechnungsmethoden der Institute.

Seit Jahren gibt es unterschiedliche Ansichten bei Banken und Verbraucherschützern hinsichtlich der korrekten Berechnung.Die Berechnungsmethode für die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung sei nicht ausreichend reglementiert.

Undurchsichtige Berechnungen

Ob eine Bank richtig gerechnet hat, können Laien in der Regel nicht beurteilen, so Baufi24.

Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ergibt sich aus der Restschuld, der Restlaufzeit des Vertrages, sowie der Differenz zwischen dem Anlagezins der Bank und dem vereinbarten Vertragszins.

„Oft bleibt unberücksichtigt, dass die Kreditnehmer das Recht haben, während der Vertragslaufzeit Sondertilgungen zu leisten oder den Tilgungssatz heraufzusetzen“, warnt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer von Baufi24.de

„Die Banken müssen daher bei ihrer Berechnung unterstellen, dass der Kunde bis zum Ende der Vertragslaufzeit das Maximum an Sondertilgungen leistet und der Tilgungssatz im Rahmen der Vertragsbedingungen so hoch wie möglich ist“, so Scharfenorth weiter.

Dadurch reduzieren sich die zugrunde gelegte Restschuld und der entgangene Zinsgewinn des Kreditinstituts. (st)

Foto: Shutterstock.com

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