Gelder sicher anlegen

Wohnungseigentümer und potenzielle Wohnungskäufer sollten darauf achten, wie die Gelder ihrer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) angelegt sind. Denn die Art der Kontoführung ist entscheidend für die finanzielle Sicherheit der WEG.

Gastbeitrag von Thomas zur Oven, Wohnbau Service Bonn

Thomas zur Oven: „Würde ein Mitglied der WEG insolvent werden, droht bei einem offenen Fremdgeldkonto keine Gefahr.“

Rund die Hälfte der WEGs in Deutschland nutzt Treuhandkonten für die Anlage ihrer Bewirtschaftungsgelder und Instandhaltungsrücklagen. Das Problem: Die Gelder sind dort nicht vor dem Zugriff Unbefugter geschützt.
Treuhandkonten werden bei den Banken unter dem Namen des Hausverwalters geführt. Die Folge: Die Banken betrachten ihn als Kunden und Ansprechpartner.

Szenario eins: Tod des Verwalters

Die WEG, obwohl Eigentümerin der Gelder, taucht als solche in der Regel in den Dokumenten nicht auf. Daraus ergeben sich für die Wohnungseigentümer erhebliche Risiken. Man stelle sich nur vor, der Verwalter verstirbt. Das Vermögen der WEG fiele dann in seinen Nachlass, da es ja auf den Verwalter angelegt ist. Um ihre Rechte daran geltend zu machen, müsste die WEG nachweisen, dass es sich um ihre Gelder handelt. Der Konflikt mit den Erben könnte möglicherweise vor Gericht entschieden werden.

Szenario zwei: Insolvenz des Verwalters

Die Insolvenz des Hausverwalters ist ein zweites Szenario, bei dem sich aus einem Treuhandkonto Nachteile für die WEG ergeben können. Der Grund: Das WEG-Vermögen auf dem Konto würde dann Teil der Insolvenzmasse werden. Damit die Wohnungseigentümer es zurückbekommen können, müsste es zunächst von der Insolvenzmasse ausgesondert werden.

Das ist zwar in der Regel machbar. Es kann jedoch unter Umständen ein langwieriges und teures Unterfangen sein. Denn zum einen muss die Bewirtschaftung der Immobilie nahtlos weiterlaufen: Nebenkosten wollen beglichen, Hausmeistergehälter gezahlt werden. Zum anderen muss die WEG kurzfristig einen neuen Verwalter finden, der sich zusätzlich zu seinen eigentlichen Aufgaben um die Aussonderung des WEG-Vermögens kümmert – diese Leistung ist selten unentgeltlich. Zudem sind die Prozesskosten bei Verfahren dieser Art nicht unerheblich.

Szenario drei: Kapital verschiedener WEGs auf einem Konto

Ebenfalls problematisch wäre es, wenn ein Verwalter die Gelder verschiedener WEGs auf einem Konto verwahrte. Das Vermögen der jeweiligen WEG zu identifizieren, wäre mitunter ein kompliziertes Unterfangen – und Konflikte programmiert. Befindet sich zusätzlich noch Privatvermögen des Verwalters auf demselben Konto, wäre die richtige Zuordnung der Gelder noch schwieriger.

Fremdgeldkonten bieten Sicherheit

Sogenannte offene Fremdgeldkonten sind die sicherste Lösung für die WEG-Kontoführung. Der Grund: Bei dieser Kontoform wird die WEG in den Dokumenten explizit als Eigentümerin der Gelder genannt. Entsprechend betrachtet auch die Bank sie als Kunden und Ansprechpartner.

Dabei muss der Verwalter natürlich verfügungsberechtigt bleiben, um ungehindert arbeiten zu können. Es besteht die Möglichkeit, für den Verwalter bei dem Konto eine Verfügungsbeschränkung einzurichten. Er könnte dann nur begrenzte Summen abheben beziehungsweise bräuchte die Genehmigung der WEG, wenn er einen höheren Betrag benötigt.

Seite zwei: WEG als Kontoführer

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