34i GewO: Der Countdown läuft

Außerdem ist eine Registrierungspflicht vorgesehen. Auf Baufinanzierungsvermittler kommt zudem ein erheblicher bürokratischer und administrativer Mehraufwand zu. Mit der Abfrage der Kundenpräferenzen, den vorvertraglichen Informationen, der Checkliste zur Risikoaufklärung, dem Europäischen Standardisierten Merkblatt (ESIS) und dem Darlehensvermittlungsvertrag muss der Vermittler eine umfangreiche Informations- und Dokumentationspflicht erfüllen. Außerdem ist er angehalten, eine eingehende Kreditwürdigkeitsprüfung des Darlehensnehmers vorzunehmen.

Umfangreiche neue Prüfungspflichten

Werden bei einer Finanzierung drei unterschiedliche Darlehenstranchen eingesetzt, zum Beispiel zwei unterschiedliche Zinsbindungen und ein KfW-Darlehen, potenziert sich der Papierberg. Für den Berater ist das sehr zeitaufwendig. Ob dem Kunden die Finanzierung transparenter und verständlicher erscheint oder eher eine „Informationsüberflutung“ droht, bleibt abzuwarten. Darüber hinaus soll der Makler eine ausreichende Zahl an Darlehensverträgen auf ihre Geeignetheit prüfen und unter anderem zu möglichen Laufzeiten der Darlehen und dem Anschlussrisiko informieren.

Banken müssen durch die Umsetzung der WIKR zeit- und kostenintensive Veränderungen ihrer internen Prozesse verarbeiten. Ob sie die Zusatzkosten durch die Verteuerung der Baufinanzierungskonditionen kompensieren werden, hängt vom Verhalten der Wettbewerber ab. Was sich bereits jetzt abzeichnet, ist die Verschärfung der Finanzierungskriterien. Nischen wie die schlanke Bonitätsprüfung bei einem Beleihungsauslauf von unter 60 Prozent – hiervon profitierten vor allem Selbstständige – werden wegfallen.

Einschränkungen für Darlehensnehmer

Auch auf Seiten der Darlehensnehmer ist die WIKR mit Einschränkungen verbunden. Banken müssen die künftige, meist überschaubare Rente des Darlehensnehmers nun einberechnen. Da diese Berechnung nur eine unscharfe Prognose sein kann und Banken bei der Interpretation der WIKR keinen Fehler machen möchten, müssen die Darlehensnehmer bei vielen Instituten de facto bis zur Rente schuldenfrei sein.

Die Tendenz geht insofern zu einer hohen Tilgung und kürzeren Laufzeiten. Prinzipiell ist das insbesondere in einer Niedrigzinsphase eine vernünftige Entwicklung – Rentner sollten in Konsequenz nicht von der Wohneigentumsbildung ausgeschlossen werden. Selbst für ältere Arbeitnehmer wird es nun schwieriger. Da die Immobilie bei zahlreichen Banken de facto vor der Rente abgezahlt sein muss, müsste beispielsweise ein 55-jähriger Arbeitnehmer in kurzer Zeit sehr viel tilgen – eine Finanzierung lässt sich unter diesen Umständen häufig nicht mehr umsetzen.

Seite drei: Zahl der Baufinanzierungsberater wird sinken

1 2 3Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments