Ferienimmobilien: So wird der Kauf zum Erfolg

Das Geschäft mit den Ferienhäuserrn und -wohnungen boomt. Dennoch ist der Erwerb einer Ferienimmobilie nicht risikolos. Der Deutsche Ferienhausverband e. V. hat einige Grundregeln gebündelt, die Käufer unbedingt beachten sollten. 

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Ob Selbstnutzer oder als Kapitalanlage, bei Ferienimmobilien gibt es viele Faktoren zu beachten.

1. Ein Businessplan sorgt für Transparenz

Eine Ferienimmobilie ist nicht mehr nur Herzensangelegenheit, sondern Rendite-Objekt und Altersvorsorge. Wer professionell vermieten will, sollte einen soliden Businessplan aufstellen. In diesen Plan gehören Informationen zur anvisierten Urlauberzielgruppe, zu Mitbewerbern im lokalen Tourismusumfeld, die Unternehmens- und Marketingstrategie sowie eine solide Finanzplanung. „Privatanleger sollten ihre Ferienimmobilie als eine Unternehmung mit all ihren Chancen und Risiken einstufen“, sagt Tobias Wann, Vorsitzender des Deutschen Ferienhausverbands. „Damit sich der hohe Kapitaleinsatz lohnt, müssen Anleger das ganze Jahr über Einnahmen erzielen. Um sich gegen andere Anbieter durchzusetzen, benötigen Vermieter eine einzigartige Positionierung. Ein Businessplan hilft Anlegern den Überblick auf dem umkämpften Ferienhausmarkt zu bewahren und eine kluge Investitionsentscheidung zu treffen.“

2. Die Rechtslage vor Ort berücksichtigen

Nicht überall ist das Vermieten von Ferienimmobilien erlaubt. Rechtsstreitigkeiten haben in den letzten Jahren dazu geführt, dass in einigen Tourismusorten keine Ferienwohnungen in Wohngebieten mehr vermietet werden dürfen. Wer jetzt sein Kapital investiert, sollte sich vorab über baurechtliche Fragestellungen informieren. Ob eine Vermietung erlaubt ist, erfragen Kaufinteressenten am besten bei der zuständigen Baubehörde. „Als vorsichtiger Ferienimmobilienkäufer würde ich mich derzeit noch auf Ortsteile fokussieren, die speziell für die Fremdenbeherbergung vorgesehen sind“, sagt Wann. „Sonst könnte auf eine Investition schnell die Ernüchterung erfolgen.“ Bis Ende des Jahres soll eine Änderung der Baunutzungsverordnung zugunsten von Ferienimmobilieninhabern erfolgen. Zukünftig würden Ferienwohnungen dann als nicht störende Gewerbe- und kleine Beherbergungsbetriebe eingestuft, die in Wohngebieten zugelassen werden können. Das bringt Sicherheit, auch für viele bereits bestehende Ferienwohnungen.

Seite zwei: Kriterien für Rentabilität

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