Landgericht Berlin untersagt Makler Reservierungsgebühr

Immobilienmakler dürfen nach einem Urteil des Berliner Landgerichts keine Reservierungsgebühr von Kaufinteressenten verlangen. Ein entsprechendes Urteil verbreitete die Verbraucherzentrale am Dienstag.

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Makler dürfen von Kaufinteressenten keine Reservierungsgebühr mehr verlangen. Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Berlin erwirkte die Verbraucherzentrale Berlin.

Ein Immobilienmakler darf nach einem Urteil des Berliner Landgerichts von Kaufinteressenten keine Reservierungsgebühr verlangen. Eine solche Gebühr stelle eine unangemessene Benachteiligung des Verbrauchers dar.

Das befand das Gericht in dem Urteil, das die Verbraucherzentrale Berlin am Dienstag verbreitete; sie hatte gegen ein Maklerunternehmen aus der Hauptstadt geklagt.

Reservierungsgebühr ist erfolgsunabhängige Vergütung

Schon das Amtsgericht hatte argumentiert, dass für den Kaufinteressenten nicht sichergestellt sei, dass er das reservierte Objekt tatsächlich kaufen könne. Zudem stelle die Reservierungsgebühr neben der Courtage eine weitere, erfolgsunabhängige Vergütung für den Makler dar. Dem schloss sich das Landgericht an. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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