Crowdinvesting im Fokus der Bafin

Die Behörde macht das nicht zum Spaß oder etwa aus PR-Gründen. Vielmehr hat sie das Crowdinvesting offenbar in den Fokus genommen und nicht unbeträchtliche Defizite festgestellt.

Insofern muss insbesondere der Bafin-Workshop von der Branche einerseits als Chance angesehen werden, sich aus erster Hand über die Verwaltungspraxis zu informieren. Andererseits ist er auch eine Warnung, wie die Bafin künftig mit Gesetzesverstößen umgehen wird und vermutlich müssen die Unternehmen sich auf eine konsequentere Gangart der Behörde einstellen. Ausreden gelten dann nicht mehr.

Schon jetzt sieht die Aufsicht dem Treiben nicht nur tatenlos zu. So ist die Bafin im Jahr 2016 immerhin zehnmal in dem Bereich tätig geworden. Das geht aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion hervor, die am Dienstag vor Ostern veröffentlicht wurde.

Bei acht der zehn Fälle fehlte den Internetplattformen demnach die erforderliche Erlaubnis nach Paragraf 34f Gewerbeordnung. Zweimal untersagte die Bafin das öffentliche Angebot, weil die Plattformen kein VIB hinterlegt hatten. Das sind recht viele Fälle für eine noch immer kleine Branche.

13,5 Prozent Ausfälle

Aus der Antwort auf die Anfrage geht auch hervor, dass es nach einer von der Bundesregierung beauftragten und im Oktober 2016 abgeschlossenen Studie zu den Praxiserfahrungen mit Crowdinvesting immerhin bei 13,5 Prozent der eingeworbenen Finanzierungen zu Ausfällen kam, also zu einem Fehlschlag der geplanten Unternehmung.

Absolut ist die geschätzte Summe der Verluste mit 6,6 Millionen Euro nicht besonders spektakulär. Der Prozentsatz indes ist reichlich hoch. Die Bundesregierung denkt als Konsequenz der Bestandsaufnahme auch darüber nach, das Schwarm-Privileg für Immobilienfinanzierungen zu kippen, “da diese über den eigentlichen Zweck der Befreiungsregelung hinausgehen”. Für nicht wenige Plattformen wäre das ein herber Rückschlag. Ob es dazu kommt, ist offen.

Jedenfalls ist keineswegs ausgemacht, dass Crowdinvesting wie bisher auch künftig von der Öffentlichkeit, der Politik und sicherlich auch – im Rahmen ihres Spielraums – von der Bafin mit grundsätzlicher Sympathie und Wohlwollen betrachtet wird.

Seite 3: Grauzone bei „Tippgebern“

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