Hauskauf: Tipps zum Steuernsparen

Wer sich ein Eigenheim zulegt, kann Kosten wie die Anschaffungskosten für die Immobilie oder die Kaufnebenkosten nicht steuerlich geltend machen. Das Baufinanzierungsportal Baufi24 gibt Tipps, welche Optionen es dennoch gibt, die Steuerlast zu reduzieren.

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Es gibt beim Kauf eines Eigenheims nur wenige Möglichkeiten, Kosten steuerlich geltend zu machen.

Wer den Bau oder Kauf einer privat genutzten Immobilie plant, kann die Kosten für den Kauf nicht steuerlich geltend machen.

„Dies gilt für sämtliche Anschaffungskosten, wie Kaufpreis, Grunderwerbsteuer oder Notarkosten. Dennoch haben Häuslebauer einige Möglichkeiten, um Steuern zu sparen“, sagt Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.

Grundstück und Immobilie getrennt kaufen

So lasse sich beispielsweise bei einem getrennten Erwerb von Immobilie und Grundstück die Grunderwerbsteuer erheblich reduzieren, da nur der Kauf des Grundstücks besteuert wird, so Baufi24. In der Regel sei dieses wesentlich günstiger als das Haus selbst.

Allerdings sei Vorsicht geboten: Bestehe ein zeitlicher oder vertraglicher Zusammenhang zwischen Grundstücks- und Gebäudekauf, seien Probleme meist vorprogrammiert.

„Je mehr Zeit zwischen beiden Ereignissen liegt – wenn möglich etwa ein halbes Jahr – desto besser“, rät Scharfenorth. Dies funktioniere allerdings nur bei einem Neubau, denn das Finanzamt lege für die Berechnung immer den gesamten Kaufpreis zugrunde. Bei einer Bestandsimmobilie, die bereits auf einem Grundstück steht, sei eine Trennung nicht möglich.

Die Höhe der Steuer, die bei jedem Immobilienkauf fällig wird, variiert von Bundesland zu Bundesland. In fast allen Bundesländern wurde sie aber in den letzten Jahren kontinuierlich erhöht. Lag sie 2006 noch deutschlandweit bei einheitlich 3,5 Prozent des Kaufpreises, beträgt der Durchschnitt 2017 laut Baufi24 bereits 5,37 Prozent.

Spitzenreiter sind aktuell Brandenburg, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen mit 6,5 Prozent. Lediglich in Bayern und Sachsen kommen Käufer günstiger an ihr Eigenheim, denn dort beträgt die Grunderwerbsteuer nach wie vor 3,5 Prozent.

Umzugskosten bei der Steuererklärung berücksichtigen

Auch Kosten für den Umzug, die ein Hauskauf zur eigenen Nutzung meist mit sich bringt, lassen sich laut Baufi24 steuerlich absetzen. Bei einem Wechsel des Wohnortes aus beruflichen Gründen könnten Steuerpflichtige diese Ausgaben als Werbungskosten geltend machen.

„Dies ist auch dann der Fall, wenn sich der Arbeitsweg dank der neuen Immobilie deutlich verkürzt hat oder Arbeitnehmer für einen neuen Job aus dem Ausland zurückkehren. Dazu zählen nicht nur Transportkosten, sondern auch Meldegebühren sowie Kosten für eine Ummeldung von Fahrzeugen und sogar durch den Schulwechsel bedingte Nachhilfekosten der Kinder“, erklärt Scharfenorth.

Wenn der Umzug in das neue Heim aus rein privaten Gründen erfolge, könnten die Kosten als sogenannte haushaltsnahe Dienstleistungen in der Steuererklärung angegeben werden.

Dabei kämen alle Aufwendungen zum Tragen, die an Dienstleister im Zusammenhang mit dem Umzug geleistet wurden, zum Beispiel für Handwerker, Umzugsunternehmen oder Putzdienst vor dem Einzug. In beiden Fällen müssen sämtliche Ausgaben durch Rechnungen und Belege nachweisbar sein. (bk)

Foto: Shutterstock

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