Hauskauf: Im Zweifel Anwalt oder Steuerberater konsultieren

Ohne die Anwesenheit eines Notars ist der Hauskauf gesetzlich unmöglich. Doch der Notar klärt nur über mögliche Konsequenzen aller Klauseln im Kaufvertrag auf, prüft jedoch nicht, ob sie wirtschaftlich sinnvoll sind, warnt die BHW Bausparkasse.

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Die Anwesenheit des Notars, der beide Parteien über die Klauseln im Kaufvertrag aufklärt, ist gesetzlich vorgeschrieben.

Wer ein Haus oder eine Wohnung kauft, ist an strenge vertragliche Regeln gebunden. Ohne Notar ist der Kauf nach Angaben der BHW Bausparkasse gesetzlich nicht möglich. Eine Garantie für faire Kaufpreise gebe der Jurist allerdings nicht.

Sind die Kaufverhandlungen erfolgreich abgeschlossen, gelte es für alle Beteiligten, eine schnelle und reibungslose Abwicklung des Vertrags sicherzustellen. Die notarielle Beurkundung sei gesetzlich vorgeschrieben.

Keine Garantie für faire Regelungen

Als Träger eines öffentlichen Amtes sei der Notar verpflichtet, unabhängig und unparteiisch beide Parteien zu beraten und über mögliche Konsequenzen gewissenhaft aufzuklären. Seine Gebühren für die Beurkundung des Kaufvertrages würden bei 1,5 Prozent des Kaufpreises liegen. Weitere Kosten würden bei der Bestellung eines Grundpfandrechts sowie die Eintragung in das Grundbuchamt anfallen.

„Der Notar ist aber keine Garantie für faire Regelungen. Er klärt zwar über Konsequenzen auf, prüft jedoch nicht, ob die Vereinbarungen wirtschaftlich sinnvoll sind. Im Zweifelsfall sollte man daher rechtzeitig einen Anwalt oder Steuerberater zurate ziehen“,rät Rüdiger Grimmert von der BHW Bausparkasse.

Schritt für Schritt zum Eigentum

Im ersten Gespräch würden die Vertragsbeteiligten dem Notar ihre Vorstellungen mitteilen, sodass er den Kaufvertrag aufsetzen kann. Diesen müsse er vor Unterzeichnung beiden Parteien vollständig vorlesen. Würde darauf verzichtet, wäre der Vertrag unwirksam.

Erst nach Unterzeichnung und Beurkundung beantrage der Notar die Eintragung einer Vormerkung im Grundbuch und trage alle Unterlagen zusammen, die für einen rechtssicheren und lastenfreien Erwerb durch die Käufer erforderlich seien.

Der Käufer zahle erst, wenn dem Grundstückserwerb keinerlei rechtlichen Hindernisse entgegenstehen. Ist der Kauf abgewickelt, informiere der Notar das zuständige Finanzamt, damit der Käufer den Grunderwerbsteuerbescheid zugesandt bekommt. (kl)

Foto: Shutterstock

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