Steuern sparen beim Immobilienkauf

Dr. Klein hat die wichtigsten Steuerspar-Tipps für Hauskäufer zusammengefasst und erklärt, welche Ausgaben Sie absetzen können. Bis zum 31. Mai erwartet das Finanzamt die Steuererklärung für 2016, die Arbeit könnte sich lohnen.

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Steuern beim Hauskauf zu sparen ist nicht mehr so einfach wie zu Zeiten der Eigenheimzulage. Doch es gibt immer noch Möglichkeiten, weniger zu zahlen.

Seit Abschaffung der Eigenheimzulage lässt sich der Hauskauf bei privater Nutzung der Immobilie nun nicht länger steuerlich absetzen – und zwar weder der Kaufpreis der Immobilie und des Grundstücks noch die Kaufnebenkosten wie Grunderwerbsteuer oder Notarkosten. Dr. Klein erklärt, wie angehende Immobilienbesitzer trotzdem Steuern sparen.

Grunderwerbsteuer sparen

Beim Kaufpreis der Immobilie zu sparen, hat laut Dr. Klein besonders großes Potenzial. Zwischen 3,5 und 6,5 Prozent Grunderwerbsteuer werden beim Kauf einer Immobilie fällig, abhängig vom Bundesland. In einigen Bundesländern habe sich dieser Steuersatz seit 2006 nahezu verdoppelt.

Nicht für Bauherren, auch für Hauskäufer gebe es Sparpotenzial. Nicht fest mit dem Gebäude verbundenes Inventar könne beim Kauf eines fertigen Eigenheims von der Besteuerung ausgeschlossen werden. Dazu zählen unter Umständen die Küche, Markisen, Schränke oder auch eine eingebaute Sauna.

Steuervorteil bei Neubau

Noch größer sei das Sparpotenzial bei einem Neubau. Steht auf dem jeweiligen Grundstück noch kein Haus, biete sich dem Bauherren ein deutlich größerer Steuervorteil. Wenn Grundstückskauf und Bauauftrag voneinander getrennt werden , wird laut Dr. Klein die Grunderwerbsteuer nur nach dem Grundstückspreis bemessen und der Bau der Immobilie von der Besteuerung befreit.

Dazu sagt Henning Ludwig, Spezialist für Baufinanzierung bei Dr. Klein in Lübeck: „Damit das Finanzamt nicht nachträglich zur Kasse bittet, gibt es einiges zu beachten. Grundstück und Haus müssen nicht nur unabhängig voneinander erworben werden, der Verkäufer des Grundstücks und der Bauunternehmer dürfen auch nicht wirtschaftlich miteinander verflochten sein. Zudem sollte zwischen Grundstückskauf und Baubeginn eine Frist von mindestens sechs Monaten verstreichen.“

Seite zwei: Umzugskosten absetzen + die größten Steuervorteile

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