Wohn-Riester-Produkte: Erfolg durch Riester-Bashing gebremst

Wohn-Riester-Produkte haben sich am Markt etabliert. Die bisherige Erfolgsgeschichte scheint allerdings ins Stocken zu geraten – die Abschlusszahlen sind zurückgegangen. Grund ist Branchenexperten zufolge die öffentliche Diskussion zur Riester-Rente.

werwre
Drei von vier neu abgeschlossenen Riester-Verträgen sind heute Wohn-Riester-Verträge.

Seit einigen Jahren kann die Riester-Förderung auch für einen Bausparvertrag oder ein Immobiliendarlehen eingesetzt werden. Bei den Bundesbürgern stößt dies bisher auf große Resonanz. Entsprechende förderfähige Bausparverträge haben sich am Markt etabliert.

„Sichere Altersvorsorge mit eigener Immobilie“

„Immer mehr Menschen nutzen Wohn-RiesterProdukte, um sich mit einer eigenen Immobilie eine sichere Altersvorsorge aufzubauen. Auch 2016 stieg die Zahl der laufenden Riester-Bausparverträge nach aktuellen Angaben des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales wieder um 127.000 auf 1.691.000 Verträge. Während der Bestand an Riester-geförderten Banksparplänen und Versicherungspolicen seit 2014 sinkt, bleiben neben Wohn-Riester-Verträgen auch Riester-Fondssparpläne gefragt“, erklärt Axel Guthmann, Verbandsdirektor der Landesbausparkassen (LBS).

Ende 2016 hätten die Landesbausparkassen rund 792.000 Riester-Verträge (plus 7,1 Prozent) mit einer Bausparsumme von 33,2 Milliarden Euro (plus 11,3 Prozent) geführt. „Insgesamt entwickelt sich gerade der Wohn-Riester-Markt stabil: Drei von vier neu abgeschlossenen Riester-Verträgen sind heute Wohn-Riester-Verträge.

Bereits im Berufsleben nutzbar

Dafür gibt es mehrere Gründe: Wohn-Riester ist das einzige staatlich geförderte Vorsorgeinstrument, das schon im aktiven Berufsleben genutzt werden kann.

„Wer jetzt eine Immobilie kauft und für die Finanzierung Wohn-Riester nutzt, profitiert sofort von seiner Altersvorsorge“, sagt Reinhard Klein, Vorstandsvorsitzender der Bausparkasse Schwäbisch Hall AG.

Auflagen berücksichtigen

Die Nutzung des Wohn-Riesters ist allerdings an Auflagen gebunden. Die geförderte Immobilie muss selbst genutzt werden und darf nur vorübergehend vermietet werden. Wenn das geförderte Eigentum verkauft wird, muss der in der Immobilie angesparte steuerliche geförderte Kapitalanteil wieder in eine Immobilie oder ein anderes Riester-Produkt angelegt werden. Für Kunden, die diese Kriterien erfüllen, kann die Riester-Förderung sinnvoll sein.

Seite zwei: „Diskussionen in der Öffentlichkeit zum Thema Riester-Produkte“

1 2Startseite
Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments