Baufinanzierung: Fünf Begriffe die Bauherren kennen sollten

Für viele Bauherren stellt der Beginn ihres Bauprojektes unbekanntes Terrain dar, und so kann die Fülle branchenspezifischer Begriffe schnell überwältigend werden. Stephan Scharfenorth von Baufi24 erklärt die wichtigsten Fachbegriffe für die Baufinanzierung.

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Der Bau eines Eigenheims ist meist ein einmaliges Projekt, weshalb nur wenige Bauherren über das nötige Fachwissen verfügen.

Der Geschäftsführer des Baufinanzierungsportals Baufi24.de identifiziert fünf Begriffe die von besonderer Wichtigkeit für angehende Häuslebauer sind:

1. Prolongation

Laut Scharfenorth handelt es sich bei der Prolongation um einen häufig angewendeten Vorgang bei Finanzierungen: Ein Darlehen, dessen Zinsbindung endet, wird mit demselben Darlehensgeber verlängert. Anders als bei einer Umschuldung werden hier nur die Zinsen neu angepasst.

2. Muskelhypothek

Dieser Begriff bezeichne die Eigenleistung des Bauherrn. Durch eigene Arbeit an der Baustelle sei es Häuslebauern möglich, zumindest in gewissem Umfang Handwerkerkosten zu sparen.

„Die Eigenleistung ist grundsätzlich eine gute Möglichkeit, die Kredithöhe zu minimieren. Allerdings überschätzen sich gerade unerfahrene Bauherren häufig und verursachen so im schlimmsten Fall eine längere Bauzeit und höhere Kosten,“ warnt Scharfenorth.

Aus diesem Grund sei es am vernünftigsten, nur solche Arbeiten als Muskelhypothek zu leisten, die auch wirklich selbst geleistet werden können, wie zum Beispiel Tapezieren oder das Verlegen von Laminat.

3. Nießbrauch

Scharfenorth zufolge handelt es sich beim Nießbrauch um die Belastung der Immobilie in Abteilung II des Grundbuches zugunsten einer bestimmten Person. Dadurch sei diese berechtigt, die Immobilie nach eigenem Ermessen zu nutzen.

So können beispielsweise beide Seiten profitieren, wenn Eltern ihr Haus an die Kinder verkaufen um Schenkungs- oder Erbschaftssteuern zu vermeiden, jedoch im Gegenzug ein lebenslanges Nießbrauchsrecht vereinbaren.

So können die Eltern bis zu ihrem Tod zuhause wohnen, während die Kinder über eine sichere Kapitalanlage verfügen. Das Risiko liege dabei darin, dass die Immobilie im Streitfall nahezu unverkäuflich werde, da kaum ein Käufer ein Haus erwerben wolle, das er nicht selbst nutzen könne.

Seite zwei: Abgeschlossenheitsbescheinigung

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