Brandenburg: Nach Grundsteuer-Reform dürfen Mieten nicht steigen

In der Diskussion um die Reform der Grundsteuer hat Brandenburgs Finanzminister Christian Görke (Linke) eine gerechte Lösung für die Bürger gefordert. Höhere Grundsteuern in den Metropolregionen dürften nicht zu steigenden Mieten führen.

Das Bundesverfassungsgericht hatte die bisherigen Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer für veraltet erklärt.

Es liege auf der Hand, dass eine Immobilie in einer gefragten Gegend einen höheren Wert haben werde als ein vergleichbares Grundstück in einer schlechteren Lage, sagte Görke der Deutschen-Presse-Agentur. „Aber gerade deshalb ist es wichtig und meine zentrale Forderung, dass durch die Reform die Mieten nicht steigen“, sagte der Minister. „Das ist unser Petitum (Forderung), wenn wir jetzt mit der Bundesregierung verhandeln.“

Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) will am Mittwochabend mit seinen Länderkollegen über die Reform der Grundsteuer beraten. Diese ist notwendig, weil das Bundesverfassungsgericht die völlig veralteten Bemessungsgrundlagen für verfassungswidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende des Jahres 2019 gefordert hatte.

Scholz: Bemessungsgrundlage soll sich nach Immobilienwert richten

Nach dem am Montag bekannt gewordenen Reformplan von Scholz soll sich die Bemessungsgrundlage künftig nach dem Wert der Immobilie richten und aus Nettokaltmiete, Wohnfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert zusammensetzen.

Da Vermieter die Kosten für die Grundsteuer auf die Mieten umlegen dürfen, könnten diese in vielen Fällen steigen. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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