Hausbau ohne Trauschein: Was geklärt sein sollte

Für eine lebenslange Liebe gibt es keine Garantie. Frühzeitige Absprachen beim gemeinsamen Bau eines Hauses geben unverheirateten Paaren Sicherheit und eine Rechtsgrundlage für die Eventualitäten des Lebens. Was geregelt werden sollte

Über welche rechtlichen Anforderungen sich unverheiratete Paare beim Immobilienkauf im Klaren sein sollten.

Nicht selten schenken Eltern dem in einer Beziehung lebenden Sohn oder der Tochter einen Teil des eignen Grundstücks für den Hausbau. Dies ist bei den hohen Grundstückspreisen ein toller Start für das eigene Traumhaus. Das Paar ist damit vor die Entscheidung gestellt, wann sie bauen wollen oder ob sie vorher heiraten sollen.

„Immer mehr Paare verzichten auf den Trauschein und regeln die Eigentumsverhältnisse per Vertrag. Aus finanzieller Sicht ist es sinnvoller, Geld in ein eigenes Haus zu stecken als in eine teure Hochzeit. Denn ein Haus ist eine gute Absicherung gegen teure Mieten, dient dem Vermögensaufbau und der Altersvorsorge“ sagt Jürgen Dawo, Gründer von Town & Country Haus, Deutschlands führender Massivhausmarke.

Trifft ein Paar, das gemeinsam ein Massivhaus baut, klare Vereinbarungen, macht es grundsätzlich keinen Unterschied, ob es verheiratet ist oder nicht. Denn die Baukosten hängen vom Haustyp ab. Für den Baukredit oder Fördermittel, wie das Baukindergeld, spielt der Trauschein sowieso meistens keine Rolle.

Was müssen unverheiratete Paare beachten, die gemeinsam ein Haus bauen wollen? Wichtig ist, dass beide Partner Eigentümer sind und mögliche Risiken im Vorfeld geklärt werden.

Seite zwei: Klarheit schaffen: Partnerschaftsvertrag, GbR und Testament

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