Modernisierungskosten: Wieviel Vermieter noch umlegen dürfen

Vermieter können Modernisierungskosten künftig in deutlich geringerem Maße auf die Miete umlegen. Dies führt letztlich zu geringerer Wohnqualität für Mieter mit geringerem Einkommen, kritisiert Moll & Moll Zinshaus und präsentiert eine Beispielrechnung.

In vielen älteren Wohnungen sind Modernisierungen, etwa zur Verbesserung der Energieeffizienz, notwendig.

Der Bundestag hat am 29. November 2018 ein umfassendes Maßnahmenpaket gegen steigende Mieten verabschiedet. Besonders für die Umlage von Modernisierungskosten gelten ab 2019 strengere Regeln.

In Zukunft können jährlich nur noch acht Prozent (aktuell: elf Prozent) auf die Miete umgelegt werden. Zudem gibt es eine zusätzliche Kappungsgrenze: Die Umlage der Modernisierungskosten ist auf drei Euro je Quadratmeter innerhalb von sechs Jahren begrenzt. Für besonders günstige Mieten von unter sieben Euro je Quadratmeter gilt sogar eine Grenze von zwei Euro.

Eigentümer, die günstig vermieten, werden geradezu bestraft

„Der Grundgedanke, Mieter davor zu schützen, aus ihrer Wohnung ,heraussaniert‘ zu werden, ist natürlich richtig und wichtig. Mit der Kappungsgrenze schießt die Politik jedoch übers Ziel hinaus und erweist den deutschen Mietern langfristig einen Bärendienst, denn günstigen Wohnraum anzubieten wird noch unattraktiver“, sagt Oliver Moll, geschäftsführender Gesellschafter der Moll & Moll Zinshaus GmbH.

Eigentümer, die unterhalb der Grenze von sieben Euro vermieten, würden geradezu bestraft, da sinnvolle Modernisierungen, die Energieeffizienz oder Wohnqualität erhöhen, in Zukunft finanziell deutlich schwieriger zu realisieren sind.

Vor allem kleine und private Vermieter, für die stabile Mietverhältnisse erfahrungsgemäß wichtiger sind als ein möglichst hoher Profit, stehen laut Moll & Moll nun vor der Entscheidung: Entweder sie erhöhen die Mieten oder sie reduzieren Investitionen auf ein Minimum. Die langfristigen Folgen seien Sanierungsstau und qualitativ schlechterer Wohnraum für Mieter mit niedrigen Einkommen.

Stiftungen droht der Rotstift

Auch gemeinnützige Organisationen wie Stiftungen, die ohne Gewinnerzielungsabsicht vermieten, werden laut Moll & Moll durch die neuen Gesetze in ihrer Handlungsfähigkeit beschränkt. Ihre Zielgruppe sind oft ältere Menschen, die sich auf dem freien Markt keine Wohnung leisten können. Stiftungen seien damit wichtige Akteure, die die Folgen einer verfehlten Wohnungs- und Rentenpolitik abfedern.

Damit ihre Anlagen, die zum Teil viele Jahrzehnte alt sind, auch in Zukunft genutzt werden können, stehe für viele Stiftungen das Thema Modernisierung ganz oben auf der Agenda. Dabei gehe es sowohl um Gebäudesubstanz und Energieeffizienz als auch um höheren Wohnkomfort durch Fahrstühle, Barrierefreiheit, moderne sanitäre Anlagen und Balkone.

„Stiftungen rechnen dabei mit dem spitzen Bleistift und sprechen Modernisierungen und entsprechende Mietanpassungen oft mit Mietervertretern und Sozialbehörden ab. Die neuen Gesetze schränken den finanziellen Spielraum jedoch so stark ein, dass der Bleistift durch den Rotstift ersetzt werden muss und viele Modernisierungsmaßnahmen nicht mehr realisierbar sind“, so Moll.

Seite 2: Rechenbeispiel: Geringere Wohnqualität durch die neue Regelung

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