Modernisierungskosten: Wieviel Vermieter noch umlegen dürfen

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Ein Beispiel veranschaulicht laut Moll & Moll die Problematik: Eine Stiftung stellt für ältere Menschen Wohnraum für unter sieben Euro pro Quadratmeter zur Verfügung. Das Gebäude ist in die Jahre gekommen und soll modernisiert werden. Die Wohnungen müssen gedämmt und die Barrierefreiheit verbessert werden, es braucht eine neue Heizungsanlage, mit Solarthermie und Photovoltaik sollen die Betriebskosten gesenkt werden.

Die Mieter wünschen sich Fahrstühle und Balkone. Es wurde so kalkuliert, dass bei einer Mietanpassung von knapp drei Euro Maßnahmen in Höhe von rund 3,6 Millionen Euro möglich sind.

Viele Maßnahmen nicht mehr umsetzbar

Durch die neue Gesetzeslage werde das Budget nun jedoch soweit begrenzt, dass nur noch rund 2,6 Millionen investiert werden könnten. Die Folge: Es könne nur das absolut Nötigste realisiert werden. Flächendeckende Dämmung, Photovoltaik sowie eine gesteigerte Wohnqualität durch Fahrstühle und Balkone seien nicht mehr finanzierbar. (bk)

Foto: Shutterstock

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