„Baukindergeld verfehlt klar sein Ziel“

In den ersten Monaten seit Start des Baukindergelds haben Familien die begehrte Leistung vor allem für den Kauf eines bestehenden Hauses oder einer Wohnung beantragt. Bis Ende November wurde nur etwa jeder achte Antrag für ein Neubauvorhaben gestellt, 87,7 Prozent der Anträge betrafen den Erwerb von Bestandsimmobilien.

Das Baukindergeld steht schon jetzt in massiver Kritik.

Für die Linken-Abgeordneten Caren Lay ist dies ein deutliches Zeichen, dass die Ausgestaltung des Baukindergelds am Bedarf vorbeigeht.

„Das Baukindergeld verfehlt klar seinen Zweck“, kritisierte Lay. Statt den Neubau von Wohnungen anzukurbeln, subventioniere es den Kauf bestehender Häuser. Gefördert werde damit vor allem die Mittelschicht auf dem Land. Für Entspannung auf dem städtischen Wohnungsmarkt für Geringverdiener sorge es dagegen nicht.

Das Baukindergeld soll Familien in Zeiten steigender Bau- und Immobilienpreise beim Erwerb von Eigentum helfen. Für den Bau eines Hauses oder den Kauf einer Immobilie winkt ein staatlicher Zuschuss von 1200 Euro je Kind und Jahr, gezahlt über zehn Jahre: also 12 000 Euro pro Kind.

Mehr als 56.000 Anträge bewilligt

Der Run ist groß: Bis Jahresende wurden bereits 56 435 Anträge von Familien bewilligt. Die meisten kamen aus den bevölkerungsreichen Flächenländern Nordrhein-Westfalen (12 606), Baden-Württemberg (7562), Niedersachsen (7099) und Bayern (6941). Aus den Stadtstaaten Berlin (861), Hamburg (589) und Bremen (492) dagegen gingen nur wenige Anträge ein. Hier aber sei eine Entlastung auf dem Wohnungsmarkt dringend nötig, sagte Lay.

Die FDP bezeichnete das Baukindergeld erneut als fehlgeleitete Subvention. „Es kommt nur zu Mitnahmeeffekte und es entsteht kaum neuer, dringend benötigter Wohnraum“, kritisierte der bau- und wohnungspolitische Sprecher der Bundestagsfraktion, Daniel Föst. Nötig sei stattdessen eine konkrete Entlastung zu Beginn der Finanzierung, etwa mit einem Freibetrag bei der Grunderwerbsteuer.

Bundesregierung weist Kritik zurück

Die Bundesregierung wies die Kritik zurück. Ziel der Leistung sei die Stärkung der Wohneigentumsbildung bei jungen Familien, sagte ein Sprecher des Innen- und Bauministeriums. Geografische Beschränkungen gebe es nicht, es handele sich nicht um ein Instrument zur Bekämpfung der Wohnraumknappheit in Ballungsräumen. Die Regierung erwarte zudem steigende Antragszahlen bei Neubauten. Denn beantragen könne man in dem Fall die Leistung erst, wenn man eingezogen sei.

Verantwortlich für die hohe Antragszahl zum Start ist vor allem die Tatsache, dass der Zuschuss zu Beginn auch rückwirkend beantragt werden konnte – nämlich von allen Eltern oder Alleinerziehenden, die seit 1. Januar 2018 eine Baugenehmigung erteilt bekommen oder einen Kaufvertrag unterschrieben haben. Das Baukindergeld läuft über drei Jahre.

Wer Baukindergeld erhalten kann

Gewährt wird das Baukindergeld für Familien und Alleinerziehende bis zu einer Grenze von 90 000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen im Jahr bei einem Kind. Bei größeren Familien darf die Grenze pro Kind 15 000 Euro höher liegen. Man muss mit den Kindern in dem Haus oder der Wohnung auch selbst wohnen – und es kann nur einmal beantragt werden. Umstritten ist das Baukindergeld vor allem wegen seiner hohen Kosten. Pro Jahr gibt es ein Fördervolumen von rund drei Milliarden Euro. (dpa-AFX/fm)

Foto: Shutterstock

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