Berlin will Wohnungsmieten auf knapp acht Euro begrenzen

Am mondänen Kudamm oder im schicken Grunewald fast für dieselbe Miete wohnen wie im Plattenbau in Marzahn? Geht es nach Berlins Stadtentwicklungssenatorin Katrin Lompscher (Linke), wird das in der Hauptstadt bald Realität. Was nun beschlossen wurde.

Ihre Eckpunkte für einen Mietendeckel wurden am Sonntag öffentlich – und lösten in Berlin und darüber hinaus großen Wirbel aus. Denn der Plan sieht eine Obergrenze von maximal knapp acht Euro je Quadratmeter für nahezu alle Mietverhältnisse vor, und zwar unabhängig von der Lage der Wohnung.

„Atempause“ verschiebt Mieterhöhungen

Vor dem Hintergrund eines immer angespannteren Wohnungsmarktes hatte sich der rot-rot-grüne Berliner Senat schon Mitte Juni grundsätzlich darauf verständigt, die zuletzt vielfach stark gestiegenen Mieten für fünf Jahre auf dem jetzigen Stand einzufrieren.

Die Mieter von 1,6 Millionen Wohnungen brauchten eine „Atempause“, hieß es zu dem bundesweit einmaligen Vorstoß. Sorgte schon diese Ankündigung für Aufregung in Deutschland und einen Kursrutsch bei Wohnungskonzernen an der Börse, könnten die Debatten jetzt noch heftiger werden.

Zum einen sieht die Vorschlagsliste der zuständigen Senatorin Lompscher für einen Gesetzentwurf vor, alle Mieten auf dem Niveau am Stichtag 18. Juni 2019 zu deckeln, auch bei Neuvermietungen. Ausgenommen sein sollen lediglich Neubauten, die ab 1. Januar 2014 bezugsfertig waren, und öffentlich geförderter Wohnungsbau.

Maximalmiete von 7,97 Euro

Gleichzeitig werden in dem zunächst von „Tagesspiegel“ und „Berliner Morgenpost“ veröffentlichten Papier, das der Deutschen Presse-Agentur vorliegt, Obergrenzen für die Kaltmiete festgelegt: Sie darf demnach je nach Alter und Ausstattung einer Wohnung maximal 3,42 bis 7,97 Euro je Quadratmeter betragen.

Während zum Beispiel für eine Plattenbauwohnung aus DDR-Zeiten maximal 5,64 Euro veranschlagt werden, sind es für einen vor 1918 errichteten Gründerzeitbau wie etwa am Kudamm 6,03 Euro.

Die Maximalmiete von 7,97 Euro soll in Wohnhäusern gelten, die zwischen 1991 und 2013 gebaut wurden. Zudem sollen Aufschläge von bis zu 20 Prozent möglich sein, wenn es innerhalb der letzten acht Jahre Modernisierungen gab.

„Wirtschaftlich wäre es für Berlin eine Katastrophe

Wesentlicher Punkt dabei: Mieten, die über diesen Obergrenzen liegen, sollen die Bewohner über Anträge bei den Bezirksämtern absenken und zuviel gezahlte Beträge ab Antragstellung zurückfordern können.

 

Seite 2: Wer sich schon länger und nun erstmals gegen den Mietendeckel stellt

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