Grundsteuerreform: Macht Scholz einen Rückzieher?

Laut Medienberichten wird der Gesetzentwurf zur Grundsteuerreform nicht wie geplant am 30. April 2019 vom Kabinett verabschiedet. Hintergrund sind Bedenken, dass der Entwurf gegen das Grundgesetz verstoßen könnte.

Grundsteuerreform: Bekommt Bundesfinanzminister Olaf Scholz kalte Füße?

„Es ist schon merkwürdig, dass wenige Tage vor der Kabinettsbefassung und inmitten der Ressortabstimmung dem Finanzministerium offenbar massive Zweifel an der Verfassungskonformität des eigenen Gesetzentwurfes aufkommen. Zieht Olaf Scholz damit die Notbremse und stellt die Diskussion wieder auf Null? Es kann nicht sein, dass nach monatelanger Hängepartie die entscheidende Vorfrage der Gesetzgebungskompetenz noch ungeklärt ist und noch kein rechtssicherer Entwurf im parlamentarischen Verfahren ist. Dennoch ist es richtig, dass Scholz jetzt Verfassungsrechtler an einen Tisch holt, um die Reform doch noch auf eine solide Grundlage zu stellen. Der IVD hatte mehrfach verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und sich für das Flächenmodell ausgesprochen, auch wenn es eine Grundgesetzänderung bedürfte“,  kommentiert Jürgen Michael Schick, Präsident des Immobilienverbandes IVD, die mögliche Verschiebung des Gesetzesvorhabens zur Grundsteuerreform.

Der Deutsche Städtetag weist unterdessen Spekulationen zurück, die Kommunen strebten im Zuge der Reform der Grundsteuer drastische Steuererhöhungen an. „Die Kommunen werden ihre Hebesätze so verändern, dass etwa die heutigen Einnahmen erreicht werden“, sagte Verena Göppert, stellvertretende Hauptgeschäftsführerin des Städtetages, der Deutschen Presse-Agentur in Berlin. „Sie wollen die Reform nicht dazu benutzen, ihre Haushalte zu sanieren.“

Hintergrund sind Beispielrechnungen des Eigentümerverbands Haus & Grund, wonach es nach den Plänen von Finanzminister Olaf Scholz (SPD) zur neuen Grundsteuer in bestimmten Fällen zu drastischen Steuererhöhungen kommen kann.

Göppert sagte, die Beispielrechnungen hätten zwei große Schwächen: „Sie betrachten vor allem außergewöhnliche Fälle, in denen die Grundsteuer aufgrund der veralteten Grundstückswerte bisher sehr niedrig war. Außerdem berücksichtigen diese Zahlen nicht die künftigen Hebesätze der Kommunen, die in vielen Fällen neu festgelegt werden.“ Die Beispiele bildeten daher keinesfalls realistisch ab, wie sich der durchschnittliche Grundsteuer-Betrag für Menschen mit Eigenheim oder für Mieterinnen und Mieter entwickeln werde. (dpa-AFX)

Foto: Shutterstock

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