Immobilie geerbt? Freibeträge senken die Erbschaftssteuer

Immobilien in der Erbschaftssteuer

Im ErbStG werden Immobilien begünstigt behandelt. Nur 90 Prozent des Immobilienwertes werden bei der Erbschaftssteuerberechnung berücksichtigt, wenn die Immobilie vermietet ist. „Um sich als Erbe von der kompletten Erbschaftssteuer zu befreien, muss der Erblasser selbst im Objekt gewohnt haben und der Erbe die nächsten Jahre ebenfalls die Immobilie bewohnen. Auch die Immobilie zu Lebzeiten zu verschenken wäre von Nutzen, um Nießbrauchrechte einzuräumen. Diese Nießbrauchrechte senken die Schenkungssteuer und sorgen dafür, dass der Erblasser das Recht an Mieteinnahmen oder auf mietfreies Wohnen bis an sein Lebensende hat“, klärt der Immobilienexperte von McMakler auf.

Adoptionsantrag als Mittel zur Steuerersparnis

Bei einer Adoption des vorgesehen Erbnehmers wird dessen Freibetrag deutlich erhöht. Für viele Menschen ist das durchaus ein Weg, um Steuern zu sparen. Doch wer einzig und allein einen Adoptionsantrag stellt, um steuerliche Vorteile zu bekommen, muss dies überdenken. Anträge auf Adoption werden nicht genehmigt, wenn sie dem alleinigen Zweck der Steuerersparnis dienen.

Foto: Shutterstock

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