Mietendeckel ist verfassungswidrig und hat schwere handwerkliche Fehler

Der BFW Landesverband Berlin/Brandenburg hat im Namen und als Interessenvertreter der privaten mittelständischen Immobilienwirtschaft seine Stellungnahme zum Berliner Mietendeckel abgegeben. Dabei kritisiert der BFW scharf den von Katrin Lompscher, Berlins Senatorin für Stadtentwickung und Wohnen, vorgelegten Gesetzentwurf.

Dieser werde massiv in die Geschäftstätigkeit der Unternehmen in rechtlicher, tatsächlicher und wirtschaftlicher Weise eingreifen, heißt es in der Stellungnahme zum Gesetzentwurf: „Er ist politisch motiviert, nicht durch Zahlen belastbar und zerstört auf Jahre die Möglichkeit zu einem Berliner Mietspiegel zurückzukehren.“ Der BFW und die private Immobilienwirtschaft lehnen den Gesetzentwurf daher vollumfänglich ab.

Politischer Fahrplan, anstatt Gesetzentwurf mit Qualität

Susanne Klabe, die Geschäftsführerin des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg e.V., sagt: „Der vorliegende Entwurf ist eher ein politischer Fahrplan als ein Gesetzentwurf mit Qualität. Wir sind überzeugt:

Der Mietendeckel ist verfassungswidrig, er blockiert Investitionen in der Hauptstadt, schadet dem Wirtschaftsstandort und schafft keine einzige neue Wohnung in Berlin. Offensichtlich ist es auch, dass bei der Erarbeitung des Entwurfs auf das fundierte Wissen von Fachleuten verzichtet wurde, weil er gravierende handwerkliche Fehler beinhaltet.“

Der BFW bekräftigt erneut seine Position, dass die Einführung eines Berliner Mietendeckels nicht mit dem Grundgesetz vereinbar ist.

Zu diesem Ergebnis war im Frühjahr ein Rechtsgutachten gekommen, das die Rechtsanwaltskanzlei Greenberg Traurig im Auftrag des BFW Landesverbandes Berlin/Brandenburg erarbeitet hatte. Demnach fehlt dem Berliner Gesetzgeber allein schon die erforderliche Gesetzgebungskompetenz.

Schwere handwerkliche Fehler

Ungeachtet dessen, dass das geplante Regelwerk des Landes Berlin gegen das Grundgesetz verstößt und deshalb von Anfang an unwirksam ist, gibt der BFW die vom Senat erbetene Stellungnahme zu dem geplanten Mietendeckel-Gesetz auch inhaltlich ab. Dem Entwurf attestiert der BFW schwere handwerkliche Fehler:

So beziehe dieser sich ausdrücklich auf die Angebotsmieten in Berlin, damit wurde vom Senat eine falsche Bezugsgröße gewählt, um eine angebliche Mietenexplosion zu begründen. Lediglich 50.000 Wohnungen, die in der Neuvermietung auf Portalen angeboten wurden, sind dabei zur Berechnungsgrundlage gemacht worden.

Dem stehen 1,5 Millionen Mietwohnungen gegenüber, die im Mietspiegel 2019 statistisch sauber erfasst, gewichtet und bewertet worden sind, betont der BFW.

Der Berliner Mietspiegel 2019 wurde erst vor vier Monaten vom Senat veröffentlicht, nachdem er gemeinsam mit drei Vermieter- und Mieterverbänden erarbeitet und erstmals seit 2013 wieder von allen anerkannt wurde, darunter vom BFW Landesverband.

BFW verteidigt den Berliner Mietspiegel als ein fundiertes und bewährtes Ausgleichsinstrument

Den Nachweis einer gefühlten Mietsteigerung bleibt der Entwurf ebenfalls schuldig. Der BFW dagegen hat die Tabellenfelder des Mietspiegels 2013, den der Senat als Basis für den Gesetzentwurf genommen hat, und die Felder des Mietspiegels 2019 übereinandergelegt und analysiert.

Bereits auf den ersten Blick sei erkennbar, dass die Entwicklung der Haushaltsnettoeinkommen zwischen 2013 und 2019 mit der Preisentwicklung in rund 80 Prozent der Felder Schritt gehalten habe, heißt es in der Stellungnahme.

 

Seite 2: „Beispiellose Verantwortungslosigkeit“

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