Mietendeckel ist verfassungswidrig und hat schwere handwerkliche Fehler

Der BFW verteidigt den Berliner Mietspiegel als ein fundiertes und bewährtes Ausgleichsinstrument zwischen Mieter und Vermieter. Zugleich warnt er vor den Folgen, sollte das Gesetz Anfang 2020 wirksam und der Mietspiegel faktisch außer Kraft gesetzt werden.

Erst für das Jahr 2032 könnte der nächste Mietspiegel für die Hauptstadt auf der Grundlage des Bürgerlichen Gesetzbuches wieder erarbeitet werden. Mieterhöhungen ab 2026 wären dann dem freien Spiel der Kräfte ausgesetzt – mit der Folge deutlich höherer Mieten.

Beispiellose Verantwortungslosigkeit

„Der Umgang mit dem Mietspiegel, der das einzig transparente Mittel gleichermaßen für Mieterinnen und Mieter sowie Vermieter ist, grenzt an eine beispiellose Verantwortungslosigkeit. Die Jahrzehnte lange Erfahrung wirft der rot-rot-grüne Senat mit seinen ausschließlich politisch motivierten Mietobergrenzen einfach auf den Müll.

Wir fordern den Senat nachdrücklich auf, den Berliner Mietspiegel in seiner Systematik beizubehalten und die Vorbereitungen für den Mietspiegel 2021 zu treffen“, sagt Susanne Klabe.

Hohes Klage Volumen möglich

Der BFW warnt vor den Folgen des Mietendeckels, der zu einer Welle von Mietstreitigkeiten führen wird, die bis zur Prüfung des Gesetzes durch das Landes- oder Bundesverfassungsgericht voraussichtlich ein Volumen von bis zu einer Milliarde Euro umfassen könnte. Zu rechnen ist auch mit Tausenden Zustimmungsklagen der Vermieter bei Mieterhöhungen.

In seiner Stellungnahme verweist der BFW auf den starken Vertrauensverlust in der mittelständischen Immobilienwirtschaft schon durch die Ankündigung des Mietendeckels. Bei einer Umfrage unter BFW-Mitgliedsunternehmen noch vor der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs erklärten 72 Prozent der Unternehmen, ihre geplanten Investitionen zu stoppen oder aufzugeben. Auch erforderliche Sanierungen und Modernisierungen haben sie vielfach schon auf Eis gelegt.

Foto: Shutterstock

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