Nießbrauch vs. Wohnrecht: Diese Modelle zur Immobilien-Verrentung gibt es

Der Markt für Immobilien-Verrentung wächst. Allein bei der Deutsche Leibrenten AG hat sich das Volumen der Abschlüsse im 1. Halbjahr im Vergleich zum Vorjahreszeitraum nahezu verdreifacht. Gefragt ist dabei nicht nur die klassische Leibrente. Auch Einmalzahlungen oder eine Kombination aus Einmalbetrag und monatlicher Zahlung stoßen bei den Kunden auf großes Interesse. 

32 Prozent der Kunden der Deutsche Leibrenten entscheiden sich ausschließlich für monatliche Zahlungen und 45 Prozent für eine Kombination aus Einmalzahlung und monatlicher Leistung. Bleiben 23 Prozent, die sich die gesamte verrentungsfähige Summe als Einmalbetrag auszahlen lassen.

„Maßgeschneiderte Lösungen sind gefragt“

Eine breite Auswahl ist für den Kunden wichtig, weiß Prof. Dr. Heinrich Schradin, Professor für Versicherungswirtschaft an der Universität Köln: „Gefragt sind maßgeschneiderte Lösungen für Immobilieneigentümer im Alter, mit denen auf die wohnwirtschaftlichen und finanziellen Bedürfnisse dieser Menschen Rücksicht genommen wird.“

„Für viele Kunden ist die Verrentung ihrer Immobilie die zentrale Entscheidung im Alter, mit der sie alles regeln wollen“, sagt Friedrich Thiele, Vorstandsvorsitzender der Deutsche Leibrenten AG.

„Grundsätzlich besteht eine Immobilien-Verrentung dabei immer aus zwei Teilen. Einer Geldleistung in Form einer Einmalzahlung und/oder einer monatlichen Rente, sowie zum anderen einem lebenslangen Nutzungsrecht.“ Er empfiehlt: „Insbesondere dieses Recht, die Immobilie sicher und ausschließlich nutzen zu können, sollten Senioren genau unter die Lupe nehmen.“

Über Eigentum und die Folgen

Beim gesetzlichen Nießbrauch nach § 1030 ff BGB bleiben Senioren sogenannter wirtschaftlicher Eigentümer. Die Betonung des Begriffes liegt dabei auf „wirtschaftlich“. Das bedeutet: Sämtliche Nutzungen und Lasten liegen bei den Senioren.

Sie müssen also auch die Kosten für die Instandhaltung und den Werterhalt der Immobilie tragen, obwohl ihnen das Haus tatsächlich gar nicht mehr gehört. Aus einem Nießbrauch können Haftungsansprüche gegen die Bewohner oder sogar ihre Erben entstehen, wenn der Käufer der Meinung ist, dass die Instandhaltung nicht ordnungsgemäß erfolgt.

Doch das Nießbrauchrecht bietet auch Vorteile: Die Senioren haben das lebenslange Nutzungsrecht an der Immobilie. Bei Auszug in ein Altersheim vermieten sie also Haus oder Wohnung und erhalten dafür zusätzliche Einnahmen. Hierzu muss nichts ergänzend geregelt werden.

Was es beim Nießbrauch zu beachten gilt

Das gesetzliche Wohnrecht nach § 1093 BGB allerdings ist an die Person und nicht an die Nutzung gebunden. Um ein Wohnrecht nachhaltig und sicher zu regeln, muss es im Kaufvertrag auf ein lebenslanges Recht erweitert und die Vermietungserlaubnis mit aufgenommen werden.

Der Vorteil des so geregelten lebenslangen Wohnrechts ist aber, dass die Instandhaltungsinvestitionen immer beim Käufer liegen.

 

Foto: Shutterstock

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