Parkett beschädigt: Wann haften Mieter?

Er wird mit Füßen getreten: Nach einigen Jahren sehen Parkettböden häufig mitgenommen aus – gerade wenn Tiere oder Kinder im Haushalt leben. Wann Mieter dafür aufkommen müssen, erklärt das R+V-Infocenter.

Weist der Boden mehr als nur oberflächliche Gebrauchsspuren auf, kann der Vermieter Schadenersatz fordern.

Im Alltag kann einiges passieren und so hinterlässt Wohnen mit der Zeit Spuren auf Holzböden oder Laminat. Doch dafür müssen Mieter beim Auszug nicht immer geradestehen.

Michael Rempel, Jurist bei der R+V Versicherung erläutert: „Entscheidend ist, ob es sich um normale Abnutzung handelt oder ob die Schäden darüber hinausgehen.“

Parkett muss schonend behandelt werden

Das bedeutet: Auf Dauer sind oberflächliche Kratzer und kleine Kerben auf die Dauer unvermeidbar. Selbiges gilt für hellere Flächen oder Abdrücke an Stellen, an denen Möbelstücke standen.

Tiefere Kratzspuren, etwa von Tieren, Wasserflecken oder starker Abrieb von Stuhlrollen sind dagegen vermeidbar. „Der Mieter ist dazu verpflichtet, das Parkett schonend zu behandeln, zumindest in einem zumutbaren Umfang“, so R+V-Experte Rempel.

Seite zwei: Haftung hängt von Art und Alter ab

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