Erneuerbare Energien im Heizungskeller: Was gefördert wird?

Wer seine alte Heizung ersetzt, kann seit Anfang des Jahres höhere Zuschüsse erhalten: Fast die Hälfte der Kosten fürs neue Heizsystem übernimmt der Staat im günstigsten Fall – der Höchstsatz liegt bei 45 Prozent. Wer diese erhält und was noch zu beim Umrüsten zu beachten ist.

Konzepte für alternatives Heizen wird gefördert.

Den Höchstsatz von 45 Prozent erhält nur, wer bislang mit Öl heizt und künftig komplett auf erneuerbare Energien setzt. Grün ist ohnehin Trumpf bei den neuen Heizungsförderungen aus dem Klimapaket, denn ohne erneuerbare Energien gibt es gar keine Zuschüsse mehr. Welche Heizung aber die beste Alternative zu reinen Öl- und Gassystemen ist, hängt von den Rahmenbedingungen ab. Das sollten Verbraucher im Einzelfall genau prüfen und nicht nur auf die maximale Förderung abzielen.

Die Verbraucherzentrale NRW hat einige aktuelle Punkte rund um den Heizungsaustausch zusammengestellt:

  • So ist die neue Förderung gestaffelt: Der Umstieg von Gasheizungen auf Anlagen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen, wird mit 35 Prozent bezuschusst. Das gilt etwa für Wärmepumpen oder Holzpelletkessel, mit oder ohne Unterstützung durch Solarwärme vom Hausdach. Einen Zuschuss von 30 Prozent gibt es für neue Gasheizungen, die mit erneuerbaren Energien kombiniert werden. Klassisch ist bei diesen sogenannte Hybridheizungen die Einbindung einer Solarwärmeanlage, aber auch eine Wärmepumpe kann mit einer Gasheizung kombiniert werden. Anlaufstelle für diese Förderungen ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de).
  • Sonderprämie für Ölheizungsaustausch: Die genannten Fördersätze erhöhen sich noch einmal um 10 Prozentpunkte, wenn das alte System keine Gas-, sondern eine Ölheizung war. Mit dieser sogenannten Austauschprämie ergibt sich dann der maximal mögliche Zuschuss von 45 Prozent.
  • Auch erste Schritte werden unterstützt: Wer jetzt einen neuen Gaskessel so installiert, dass er innerhalb von zwei Jahren erneuerbare Energien einbezieht, erhält immerhin noch einen Zuschuss von
    20 Prozent. Das bedeutet zum Beispiel, dass Wärmespeicher und Steuerung für eine Solarwärmeanlage bereits eingebaut werden, die Kollektoren aber erst später aufs Dach kommen. Dass das auch tatsächlich geschieht, wird in Stichproben überprüft.
  • Nicht nur an den Heizungskeller denken: Alle geförderten Systeme können die laufenden Heizkosten senken – wenn die Bedingungen stimmen. Eine Wärmepumpe etwa läuft nur effizient, wenn ein Haus gut gedämmt ist. Auch für Pelletheizungen, Gaskessel und andere Systeme gilt: Je weniger Wärme die Heizung liefern muss, desto kleiner kann ihre Leistung ausfallen. Dadurch wird sie günstiger sowohl in der Anschaffung als auch im Betrieb. Deshalb kann es in vielen Fällen sinnvoll sein, zuerst die Fassade zu dämmen, bevor eine neue Heizung kommt. Auch Dämmmaßnahmen werden jetzt deutlich großzügiger gefördert als bislang: 20 statt wie bisher 10 Prozent können nun als direkter Zuschuss der KfW-Bank (www.kfw.de) fließen. Alternativ können Privatleute dieselbe Summe über drei Jahre verteilt von der Steuerschuld abziehen.
  • Gut planen, aber nicht zu lange zögern: Wer erst nach 2002 in sein Eigenheim gezogen ist, sollte eine alte Heizung ohne Brennwert- oder Niedertemperaturtechnik ersetzen, bevor sie 30 Jahre alt ist. Dann gilt nämlich eine gesetzliche Austauschpflicht – und damit ist jegliche Förderung ausgeschlossen.

Foto: Shutterstock

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