BVI: Gesetzentwurf der EU-Kommission enttäuschend

Statt den grenzüberschreitenden Vertrieb zu vereinfachen, wird er erschwert. So der Vorwurf des Fondsverbands BVI an die EU-Kommission. Sollte der Gesetzentwurf zum grenzüberschreitenden Vertrieb umgesetzt werden würden zudem nationale Aufsichtsbehörden entmachtet.

Die EU-Kommission hat einen Gesetzentwurf zum grenzüberschreitenden Vertrieb von Investmentprodukten vorgelegt.

Der deutsche Fondsverband BVI wertet den Gesetzentwurf der EU-Kommission zum Abbau von Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb als enttäuschend. Die Kommission wolle mit dem Gesetzentwurf die Kapitalmarktunion vertiefen, erreiche jedoch das Gegenteil, denn sie schaffe neue Barrieren, statt alte abzubauen.

Bestes Beispiel dafür sind laut dem BVI die geplanten Voraussetzungen für die De-Registrierung eines Fonds in einem EU-Land. Demnach soll ein Asset Manager einen Fonds erst wieder vom Markt nehmen können, wenn dieser in dem betreffenden Land maximal zehn Anleger hat, die insgesamt weniger als ein Prozent des verwalteten Vermögens halten.

„Nationale Aufsichtsbehörden werden entmachtet“

Nach Ansicht des BVI sollte es einem Assetmanager nicht erschwert werden, sich aus einem Land zurückzuziehen, wenn Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb abgebaut werden sollten. Der BVI habe der EU-Kommission zahlreiche Probleme beim grenzüberschreitenden Fondsvertrieb aufgezeigt und Lösungsvorschläge unterbreitet.

„Was die EU-Kommission nun als Entwurf vorgelegt hat, ist enttäuschend“, so Thomas Richter, Hauptgeschäftsführer des BVI. „Statt die Hürden im grenzüberschreitenden Vertrieb zu beseitigen, will die EU-Kommission im Rahmen der ESA-Reform (European Supervisory Authorities) lieber die ESMA (European Securities and Markets Authority) mit mehr Kompetenzen ausstatten und die nationalen Aufsichtsbehörden entmachten.“

Drohende Doppelaufsicht

Die EU-Kommission plane, die Fondsaufsicht schrittweise auf die ESMA zu verlagern; zunächst nur für europäische langfristige Investmentfonds (ELTIFs), Fonds für soziales Unternehmertum (EuSEFs) und Risikokapitalfonds (EuVECAs). Damit drohe eine Doppelaufsicht, denn die Fondsgesellschaften werden weiter von den nationalen Behörden kontrolliert.

In einem zweiten Schritt könnten gar OGAWs (Organismus für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren) und AIFs (Alternativer Investmentfonds) unter die Aufsicht der ESMA fallen. Der BVI werde seine Vorschläge für den Abbau von Hürden im Fondsvertrieb innerhalb der EU im weiteren Gesetzgebungsverfahren erneut einbringen. (kl)

Foto: Shutterstock

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