34f-Eckpunktepapier: Dem Reflex widerstehen

Die ersten Reaktionen aus der Branche zum Eckpunktepapier der Bundesregierung zur BaFin-Aufsicht über den freien Vertrieb sind überwiegend ablehnend. Doch das könnte voreilig sein. Der Löwer-Kommentar

„Wenn die Planungen umgesetzt werden, ist vielleicht endlich Ruhe. Denn auch die Verbraucherschützer sind mit an Bord.“

Schon wieder neue Vorschriften? Ein anderes Aufsichts-Regime? Oh nein, bitte nicht! Dieser Reflex ist verständlich. Schließlich hat jede neue Regulierung der vergangenen Jahre nur für mehr Bürokratie, zusätzliche Belastungen und Einschränkungen gesorgt.

So traf auch das Eckpunktepapier zur geplanten Übertragung der Aufsicht über Vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung (GewO) auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in den ersten Reaktionen von Branchenvertretern vielfach auf Ablehnung – mal mehr, mal weniger heftig.

Zeitgleich mit neuer FinVermV

Verstärkt wurde dies auch dadurch, dass fast zeitgleich die überarbeitete Fassung der neuen Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) veröffentlicht wurde. Diese sorgte für allgemeine Alarmstimmung in Sachen Regulierung, weil dort – wie allerdings erwartet worden war – unter anderem die Pflicht zum „Taping“ zementiert wird.

Das Eckpunktepapier zur BaFin-Aufsicht ist davon jedoch zunächst unabhängig, auch wenn die neue FinVermV demnach in einem zweiten Schritt ab Anfang 2021 in das Wertpapierhandelsgesetz (WpHG) überführt wird. Dies soll aber 1:1 und ohne zusätzliche Verhaltens- und Organisationspflichten für den Vertrieb erfolgen.

Hauptsächlich zwei Kritikpunkte

Zwei Kritikpunkte an dem Eckpunktepapier sind – auf Cash.Online und anderswo – in den Kommentaren von Branchenvertretern hauptsächlich zu lesen.

Erstens fehlt eine nachvollziehbare Begründung dafür, warum die Aufsicht über die 34f-Vermittler überhaupt von den Gewerbeämtern und IHKen auf die BaFin verlagert werden soll. Außer Vorurteilen und unbewiesenen Behauptungen gibt es weder Belege dafür, dass der freie Vertrieb in größerem Umfang schlechte Arbeit abliefert, noch dafür, dass die bisherige Aufsicht unzureichend ist (und warum die BaFin es besser können sollte).

Zweitens besitzen die meisten Vermittler neben der 34f- weitere 34er-Zulassungen, vielfach eine 34d- Erlaubnis für Versicherungen. Für letztere bleibt es bei der bisherigen Gewerbeaufsicht, so dass diese Finanzdienstleister dann von zwei Stellen beaufsichtigt werden und entsprechende Informationen an unterschiedliche Adressen liefern müssen.

Seite 2: In erster Linie eine Imagefrage

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