Verbraucherschützer: „Neustart“ bei Regeln für Wertpapiergeschäfte

Die wachsende Zahl von Vorschriften für die Beratung von Bankkunden bei Wertpapiergeschäften ist aus Sicht von Verbraucherschützern wenig hilfreich – im Gegenteil. 

Deutschlands Bankenverbände hatten jüngst eine Überarbeitung der Regeln gefordert.

„Der geltende Rechtsrahmen ist zu wenig an den Bedürfnissen der Verbraucher ausgerichtet“, kritisierte Dorothea Mohn vom Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

„Wir brauchen nicht mehr Vorschriften, sondern andere“, mahnte Mohn. Sie bekräftigte die Forderung nach einem Verbot von Provisionen beim Verkauf von Bankprodukten.

Bei der Provisionsberatung verdient die Bank Geld, wenn der Kunde sich etwa für den Kauf von Fondsanteilen entscheidet und dabei ein Ausgabeaufschlag fällig wird.

Politik kämpft mit Interessenkonflikt

Aus Sicht von Verbraucherschützern entsteht dadurch ein Interessenkonflikt, der zur Empfehlung teurer oder unpassender Anlagen führen kann.

Bei der Honorarberatung würde der Kunde dagegen für die Beratungsleistung an sich zahlen – auch wenn er sich am Ende gegen einen Abschluss entscheidet.

„Die Politik versucht mit viel Regulatorik den Interessenskonflikt der Institute in den Griff zu bekommen, der durch die Provisionen entsteht. Das ist wenig hilfreich, weil es schlicht nicht funktioniert“, sagte die Leiterin des vzbv-Finanzmarktteams der Deutschen Presse-Agentur.

Seite zwei: EU-Richtlinie greift seit Januar 2018

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