Offenlegungspflicht: Mehr Nachhaltigkeit und Transparenz für aufgeklärtere Anleger

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Kate Fowler, Federated Hermes

Die Verordnung über nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten im Finanzdienstleistungssektor (Sustainable Finance Disclosures Regulation – SFDR) ist eine Initiative, die aus dem Aktionsplan der Europäischen Union für nachhaltige Finanzen von 2018 hervorgeht. Active Ownership wird für Investoren ein entscheidendes Instrument sein, um die erforderlichen Impulse für die Realwirtschaft zu setzen.

Die SFDR betrifft drei Interessengruppen: 

– Finanzprodukte, die in der EU angeboten werden, 
– Finanzmarktteilnehmer, die sie anbieten und 
– Finanzberater, die nun zusätzliche Anforderungen erfüllen müssen.

Die Finanzmarktteilnehmer mussten die meisten der hochrangigen Anforderungen bis zum 10. März 2021 erfüllen.

Erhöhte Anforderungen nach Artikel 8 und 9

Im Rahmen der SFDR müssen Informationen offengelegt werden, die folgende Fragen beantworten: Wie werden Nachhaltigkeitsrisiken in die Anlageentscheidungen einbezogen und welche Auswirkungen können solche Risiken auf die Finanzwerte des Produkts haben? Werden negative Auswirkungen von Anlageentscheidungen durch die Offenlegung bestimmter sozialer und umweltbezogener Kennzahlen berücksichtigt? Und wie werden sie berücksichtigt? Darüber hinaus gibt es zusätzliche vorvertragliche Offenlegungen und regelmäßige Berichte für Produkte mit spezifischen sozialen oder ökologischen Merkmalen oder einem nachhaltigen Anlageziel (oft als „Artikel 8“- oder „Artikel 9“-Produkte bezeichnet).

Wie wirkt sich dies auf Unternehmen aus?

Die Auswirkungen der SFDR werden von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich sein. Zweifellos bedeutet dies eine erhebliche Ausweitung der Offenlegung auf breiter Ebene. Unternehmen, die Nachhaltigkeitsaspekte bereits umfassend berücksichtigen, konzentrieren sich auf die Anpassung ihrer Offenlegungen an die neuen Vorlagen.

Für einige Unternehmen wird die Verordnung jedoch erhebliche betriebliche Veränderungen mit sich bringen, die über den Offenlegungsprozess hinausgehen. Neue Prozesse werden erforderlich sein, um Nachhaltigkeitsrisiken zu integrieren und ihre potenziellen Auswirkungen auf Finanzprodukte zu verstehen.

Gegen „Greenwashing“: Glaubwürdigkeit der Unternehmen steigt

Die Verordnung soll die Transparenz durch die Offenlegung gegenüber Anlegern erhöhen und somit den Eindruck von „Greenwashing“ verringern. Dies ermöglicht den Endanlegern, fundiertere Entscheidungen zu treffen. Die Branche hat die Ziele der Verordnung im Allgemeinen unterstützt. Viele Unternehmen erkennen die Chance, ihren Kunden detaillierter zu zeigen, wie Nachhaltigkeitsüberlegungen in die Anlageprozesse integriert werden.

FMPs werden vor der Herausforderung stehen, die notwendigen Daten von Investitionen für ihre Offenlegungen zu erhalten. Insbesondere von Nicht-EU-Unternehmen, die nicht unter die vorgeschlagene Richtlinie zur Nachhaltigkeitsberichterstattung fallen werden. Es scheint: Die EU hofft, somit die gesamte Investitionskette zu verbessern.

Blick über den Paragraphenrand: Vertrieb unter Aufgeklärten

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Offenlegungen über die Branche hinaus auf die Entscheidungen einzelner Anleger auswirken werden. Eine erhöhte Transparenz wird die Fähigkeit der Kunden stärken, ihre Vermögensverwalter zur Rechenschaft zu ziehen – und eine größere Übereinstimmung zwischen Marketingmaterialien und Produktdokumentation schaffen. Die Branche wird die Kapitalströme genau beobachten: Werden die Offenlegungen – und insbesondere die Kategorisierung der Produkte – die Entscheidungen der Kunden bei der Kapitalallokation beeinflussen?

Da wir über die anfängliche Anwendung der SFDR hinausgehen, ist es wichtig, dass die EU eine hinreichend breite Sichtweise darüber beibehält, wie Anleger ihren Teil zur Bewältigung von Themen wie Klimawandel und Ungleichheit beitragen können. Nur eine wirksame Verwaltung von Vermögenswerten in Verbindung mit einer angemessenen staatlichen Politik und Regulierung kann den Wandel herbeiführen, den wir brauchen. Sei es die Erfüllung der Ziele für nachhaltige Entwicklung der Vereinten Nationen oder der von der EU festgelegten Emissionsziele.

Die Verordnung erkennt an, dass Engagement ein geeignetes Instrument ist, um die negativen ökologischen und sozialen Auswirkungen von Investitionen abzumildern. Aber: Der Active Ownership-Ansatz muss viel stärker betont werden. Wenn die Gesellschaft solche Probleme angehen will, müssen ganze Unternehmen und Sektoren schnell umdenken. Beteiligungsrechte sind das stärkste Instrument, das Anlegern zur Verfügung steht, um diesen Wandel voranzutreiben und sich einzubringen.

Wenn es um nachhaltige Finanzen geht, so ist die SFDR ist ein wichtiger Teil des Puzzles. Es wird an Regierungen, Investoren und Unternehmen liegen, andere Hebel des Wandels zu finden – einschließlich Stewardship –, die uns helfen, diese Ziele zu erreichen. Der Rest der Welt blickt gespannt darauf, welche Lehren aus den ehrgeizigen Fortschritten der EU im Bereich der nachhaltigen Finanzen gezogen werden können.

Autorin Kate Fowler ist Senior Responsibility Analyst im internationalen Geschäft bei Federated Hermes.

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