Bafin-Vize: Umstrittene Maßnahme bei Wirecard kein schwerer Fehler

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Elisabeth Roegele, Vizepräsidentin der Bafin, im Untersuchungsausschuss des Bundestags

Bafin-Vizepräsidentin Elisabeth Roegele sieht eine heftig umstrittene Maßnahme der Finanzaufsicht im Fall Wirecard nicht als schweren Fehler. Konkret geht es um ein Leerverkaufsverbot im Februar 2019, also das Verbot von Spekulationen auf fallende Wirecard-Kurse.

Roegele sagte am Freitag im Untersuchungsausschuss des Bundestags, sie übernehme die Verantwortung für diese Maßnahme. Sie könne aber nicht nachvollziehen, warum das ein schwerer Fehler gewesen sein solle.

„Wir sind nicht die Handlanger der Staatsanwaltschaft gewesen“, sagte Roegele, die Ende April aus der Bafin ausscheidet. Die Finanzaufsicht habe eine ernstzunehmende Information der Staatsanwaltschaft bekommen, dass es einen Insiderhandel gebe. Die Münchner Staatsanwaltschaft gab Angaben der Anwälte des Unternehmens, dass Wirecard erpresst werde, an die Bafin weiter.

Roegele sagte, es sei bei dem Leerverkaufsverbot um den Schutz von Kleinanlegern gegangen. Die Bafin habe die Informationen der Staatsanwaltschaft nicht geprüft. Das Bundesfinanzministerium sei vorab von der Absicht der Bafin unterrichtet worden. Das Ministerium habe keinen Grund gesehen einzuschreiten. Das Bundesfinanzministerium hat die Aufsicht über die Bafin.

Zentrale Rolle bei der politischen Aufklärung

Das Leerverkaufsverbot spielt eine zentrale Rolle bei der politischen Aufklärung des Wirecard-Skandals. Es festigte bei Investoren den Eindruck, Wirecard sei Opfer einer gezielten Attacke. Leerverkäufer spekulieren auf fallende Kurse eines Unternehmens und veröffentlichen dafür oft bewusst negative Informationen.

Wirecard hatte im vergangenen Sommer ein Bilanzloch von 1,9 Milliarden Euro eingestanden. Der mutmaßliche Betrug war offenbar über Jahre weder Wirtschaftsprüfern noch der Finanzaufsicht aufgefallen. Der Bafin wird vorgeworfen, sie habe im Fall Wirecard versagt. (dpa-AFX)

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