Wölbern-Prozess: Angeklagter lehnt Richter als befangen ab

Im Prozess gegen Prof. Dr. Heinrich Maria S., den ehemaligen Inhaber und Chef des Emissionshauses Wölbern Invest, haben seine Verteidiger einen Befangenheitsantrag gegen den Vorsitzenden Richter Hartmut Loth gestellt.

Das Urteil der Großen Strafkammer des Landgerichts Hamburg wird nicht vor Dezember erwartet.

Den Antrag begründeten sie mit einer „gegen die Verteidigung voreingenommenen Haltung“ des Richters, der zum Monatsende in den Ruhestand geht. Die Anwälte äußerten die Besorgnis, Loth „führe sie in die Irre“ und behindere sie. Insbesondere kritisierten sie „willkürliches Handeln“ des Richters hinsichtlich potenzieller Entlastungszeugen. Die Hauptverhandlung wurde bis zur Entscheidung über den Antrag fortgesetzt.

Darüber hinaus beantragten die Anwälte, das Gericht solle bei der Staatsanwaltschaft Hamburg darauf hinwirken, dass Staatsanwalt Heyner Heyen als Sitzungsvertreter abgelöst wird. Ihr Vorwurf: Heyen wirke darauf hin, die Aussagen von Zeugen, die den Angeklagten entlasten könnten, zu verhindern. Das Gericht wies den Antrag zurück.

Kaum Aufschlussreiches vom Zeugen H.

Nur wenig zur Wahrheitsfindung beitragen konnte der Zeuge Patrick H. Der Auftritt der früheren Leiters Akquisition bei Wölbern Invest vor Gericht war mit Spannung erwartet worden. Noch im August hatte H. von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, da die Staatsanwaltschaft auch gegen ihn ermittelt.

Doch an viele Vorgänge konnte sich H. in seiner Aussage im Detail nicht mehr erinnern. Er gab an, dass es innerhalb des Unternehmens „kritische Anmerkungen“ einzelner Mitarbeiter zu dem Liquiditätspool gegeben habe, den Wölbern Invest ab 2011 einführen wollte und an dem sich der Großteil der damals laufenden Immobilienfonds beteiligen sollte. Die Kritiker hätten sich insbesondere um die „Sicherung eines ordnungsgemäßen Umgangs mit Anlegergeldern“ gesorgt. Solche Bedenken seien von S. aber zurückgewiesen worden.

Der Komplettverkauf des gesamten Immobilienportfolios, den Wölbern Invest 2013 geplant hatte, war nach dem Verständnis von H. die Idee des Angeklagten. Das Unternehmen wollte sich damals von 30 Fondsimmobilien mit einem Gesamtinvestitionsvolumen von 1,4 Milliarden Euro trennen, was eine Geschäftsaufgabe des Immobilienbereichs bedeutet hätte. Die problematische finanzielle Lage der Gesellschaft sei ihm nicht bekannt gewesen, erklärte H.

Seit einem Jahr in U-Haft

S. wird gewerbsmäßige Untreue in 360 Fällen vorgeworfen. Laut Staatsanwaltschaft Hamburg soll er 137 Millionen Euro aus Immobilienfonds unrechtmäßig abgezweigt haben. In Höhe von 37 Millionen Euro soll er sich persönlich bereichert haben. S. bestreitet die Vorwürfe. Der frühere Wölbern-Chef war im September vergangenen Jahres verhaftet worden und sitzt seitdem in Untersuchungshaft. (kb)

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Foto: Shutterstock

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