Oh Schreck, hier war jemand! Rechtliche Pflichten nach einem Einbruch

Nichtsdestotrotz gibt es Fälle, in denen der Versicherer die Zahlung verweigern kann: „Für den Fall, dass Fenster oder die Terrassentür gekippt, ganz offen gelassen oder die Haustür beim Verlassen nicht abgeschlossen wurde, wird der Versicherer dem Versicherungsnehmer grobe Fahrlässigkeit vorwerfen und die Zahlung zumindest anteilig verweigern – und das zu Recht“, sagt Anwalt Per Friedrich. Neuere Versicherungen versichern auch grob fahrlässiges Handeln, sodass in den oben genannten Fällen die Leistungen ebenfalls in voller Höhe erbracht werden. In der Regel können Versicherte den Versicherungsschutz ihrer älteren Versicherung auf grob fahrlässiges Verhalten erweitern.

Die Rolle von Social Media

Der Versicherer leistet auch dann, wenn eine Alarmanlage oder ein Sicherheitsschloss nicht richtig funktioniert – es sei denn, es ist ausdrücklich zwischen dem Versicherer und dem Geschädigten vereinbart worden, dass Letzterer eine Alarmanlage beziehungsweise ein Sicherheitsschloss einzubauen hat. Und wie ist es, wenn man Fotos aus dem Urlaub in sozialen Netzwerken veröffentlicht und ein Einbrecher diesen Hinweis genutzt hat?

„Dieses Verhalten ist zwar nicht ratsam, führt aber nicht zur Kürzung der Versicherungsleistung“, so der Rechtsanwalt. „Gleiches gilt für leicht zu findende Schlüsselverstecke oder in Fällen abhanden gekommener Schlüssel, wenn Sie nicht nachweisen können, dass Ihnen der Schlüssel gestohlen wurde.“

Wann die Hausratversicherung leisten muss

Apropos Versicherungsleistung: Wie lange nach der Tat muss man warten, bis man den Schaden ersetzt bekommt? „Spätestens wenn die Polizei beziehungsweise die Staatsanwaltschaft ihre Ermittlungen eingestellt hat, hat die Hausratversicherung zu leisten“, sagt der Rechtsexperte.

Seite drei: Checkliste – was im Falle eines Einbruchs zu tun ist

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