
Aktientausch: BFH-Urteil zur Steuerfreiheit bei einem Barausgleich
Erhält ein Aktionär bei einem Aktientausch einen Barausgleich für vor dem 1. Januar 2009 erworbene ausländische Aktien, die länger als ein Jahr gehalten wurden, unterliegt dieser Barausgleich nicht der Einkommensteuer. Dies entschied der Bundesfinanzhof (BFH).
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