
Bauern müssen bei Rentenbeginn Hof nicht abgeben
Landwirte dürfen vom Staat nicht dazu verpflichtet werden, bei Renteneintritt ihren Hof abzugeben. Dies sei verfassungswidrig, entschied das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss vom 23. Mai über zwei Verfassungsbeschwerden.
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