
BGH: Auch Eigentümer haften untereinander bei Schäden
Grundstückseigentümer müssen bei Schäden, die sie bei einem Nachbarn verursachen, unabhängig von einem Verschulden einen Ausgleich zahlen. Dies gilt auch im Verhältnis von Wohnungseigentümern oder ihren Mietern. Gastbeitrag von Thorsten Wenning, GTW Rechtsanwälte
mehr

















