
BGH: Kein Vollkasko für Vollrausch-Fahrer
Wer betrunken sein Auto zu Schrott fährt, kann sich bei der Schadensbewältigung nicht auf seine Vollkasko-Versicherung verlassen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Versicherer eine Kostenbeteiligung in solchen Fällen verweigern dürfen.
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