
Nachbetreuung: Ohne verbindliche Vereinbarung geht gar nichts
Die Finanzverwaltung steht regelmäßig auf der Bremse, wenn Vertreter Rückstellungen für Nachbetreuungspflichten betreffend Lebensversicherungen bilanzieren. Ohne verbindliche Abreden muss die Finanzverwaltung diese nicht anerkennen. Dies gilt selbst, wenn gelebte Vertragspraxis und Nachträge …
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