
Schwuler Rentner klagt erfolgreich gegen Ungleichbehandlung
Das Bundesverfassungsgericht stärkt die Rechte von Menschen in gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Sie dürfen bei der Berechnung der Zusatzrente für Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst nicht schlechter wegkommen als verheiratete Versicherte. Das ergibt sich aus einem Beschluss, den …
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