Bergfürst-Crowdinvestment: Büros zu Wohnungen

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Frankfurt (Symbolbild)

Die Crowdinvesting-Plattform Bergfürst sucht sechs Millionen Euro in Tranchen ab zehn Euro, um ein Bürohaus in Frankfurt am Main in Mikro-Apartments umzubauen. Vertrags-Detail: Wer wenig investiert, bekommt sein Geld unter Umständen als erster zurück.

Die Crowdinvesting-Plattform Bergfürst sucht sechs Millionen Euro in Tranchen ab zehn Euro, um ein Bürohaus in Frankfurt am Main in Mikro-Apartments umzubauen. Vertrags-Detail: Wer wenig investiert, bekommt sein Geld unter Umständen als erster zurück.

Das Gebäude in der Frankfurter Innenstadt unweit der Goethe-Universität sowie der Börse wurde den Emissionsunterlagen zufolge bereits erworben. Die Baugenehmigung für den Umbau der Büroflächen in 77 möblierte Mikroapartments mit insgesamt 2.350 Quadratmeter Wohnfläche liegt demnach vor.

Baubeginn soll im “Spätherbst 2020” sein, die Fertigstellung im “Frühjahr 2022”. Anschließend ist der Verkauf des gesamten Objekts geplant (also nicht einzeln als Eigentumswohnungen). Aus dem Veräußerungserlös sollen die Rückzahlung des Kapitals inklusive Zinsen erfolgen. 

Nachrangiges Bankdarlehen

Die Anleger übernehmen anteilig ein nachrangiges Bankdarlehen von sechs Millionen Euro. Die Finanzierung des Projektes erfolgt daneben durch eine erstrangige Fremdfinanzierung von 20,8 Millionen Euro sowie insgesamt 900.000 Euro Darlehen und Eigenkapital, die wiederum nachrangig gegenüber der Crowd-Finanzierung sind. 

Die Laufzeit wird mit mindestens zwölf und maximal 31 Monaten angegeben. Die endfällige Verzinsung beträgt 6,5 Prozent pro Jahr. Sofern eine vorzeitige (Teil-) Rückzahlung erfolgt, werden Anlageverträge mit einem geringeren Anlagevolumen vorrangig vor Anlageverträgen mit einem höheren Anlagevolumen bedient. Das heißt beginnend mit Anlagebeträgen von zehn Euro, folgend 20 Euro etc. werden Anlagebeträge zurückgeführt, heißt es in dem Vermögensanlagen-Informationsblatt (VIB).

“Somit werden Anleger mit kleineren Gesamtanlagebeträgen vor größeren Gesamtanlagebeträgen zurückgeführt werden”, so das Informationsblatt. “Wasserfall-Prinzip” nennt die Emittentin diese Reihenfolge. Nach Angaben von Bergfürst kommt dieses Prinzip nur bei einer vorzeitigen Teil-Rückzahlung des Darlehens zum Tragen. Dies werde bei jedem Bergfürst-Projekt so gehandhabt. 

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