ZIA passt AIF-Basisinformation an neue Vertriebsvorschriften an

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Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat eine aktualisierte Fassung seiner „Basisinformationen über geschlossene Investmentvermögen“ herausgegeben. Anlass sind die neuen Vorschriften für den freien Vertrieb (34f) ab August.

Der Zentrale Immobilien Ausschuss ZIA, Spitzenverband der Immobilienwirtschaft, hat eine aktualisierte Fassung seiner „Basisinformationen über geschlossene Investmentvermögen“ herausgegeben. Anlass sind die neuen Vorschriften für den freien Vertrieb (34f) ab August.

Die 40-seitige Broschüre informiert Anleger, Vertriebspartner sowie Interessierte über die Grundlagen und Eigenschaften geschlossener alternativer Investmentfonds (AIFs) unter dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) und klärt zudem umfassend über damit verbundene Chancen und Risiken auf.

Die ZIA-Basisinformationen werden im Vertrieb durch Banken, Sparkassen und freien Finanzanlagenvermittlern zur Erfüllung ihrer Informationspflichten eingesetzt, so eine Mitteilung des Verbands.

Mit der aktualisierten Fassung werden demnach Informationen ergänzt, die durch die neue ab dem 1. August 2020 anzuwendende Finanzanlagenvermittlungsverordnung für Vermittler mit Zulassung nach Paragraf 34f Gewerbeordnung erforderlich waren. Sie eignet sich damit ab diesem Zeitpunkt für die Anwendung im Vertrieb, so der ZIA.

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