Deutsche Lichtmiete: Nun auch Direktinvestments Ausfall-gefährdet

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Symbolbild

Die Krise bei dem Anbieter Deutsche Lichtmiete spitzt sich zu. Nach den Insolvenzanträgen für drei Unternehmen der Gruppe und entsprechenden Folgen für deren Anleihen stehen nun auch die Direktinvestments in LED-Leuchten vor dem möglichen Aus.

Die drei Emittenten der Direktinvestments der Deutschen Lichtmiete befinden sich derzeit in einer finanziellen Krise und sind drohend zahlungsunfähig. Dies könnte den Bestand der Gesellschaften und damit auch die Zahlung der Zinsen und/oder der Rückkaufspreise der jeweiligen Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge der Anleger in Frage stellen.

Das geht aus drei praktisch wortgleichen Pflichtmitteilungen der Emittenten hervor. Es geht um die verschiedenen Angebote von Vermögensanlagen in LED-Leuchten der Deutsche Lichtmiete Direkt-Investitionsgesellschaft mbH sowie 2. beziehungsweise 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH. Bei den Vermögensanlagen kauften die Anleger bestimmte LED-Leuchten von der Deutschen Lichtmiete, vermieteten sie an die Emittenten, die sie ihrerseits an Unternehmen vermieteten, vielfach zur Beleuchtung von Industrie- oder Lagerhallen. Am Ende der Laufzeit kauft die Deutsche Lichtmiete die Leuchten zurück, so der Plan.

Die Zahlungen der am 10. Januar 2022 fällig werdenden Mieten sind derzeit nicht gesichert, heißt es in den aktuellen Mitteilungen. Ursächlich hierfür sei, dass unter anderem die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH einen Insolvenzantrag stellen musste und am 5. Januar das vorläufige Insolvenzverfahren über deren Vermögen durch das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Oldenburg angeordnet wurde und damit Zahlungen von Konzerngesellschaften nicht rechtzeitig erfolgen.

Ermittlungen der Staatsanwaltschaft

Hintergrund sind Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Oldenburg gemeinsam mit der Zentralen Kriminalinspektion Oldenburg wegen des Verdachts des gemeinschaftlichen Betrugs, die nach entsprechenden Durchsuchungen von Privat- und Geschäftsräumen im Dezember bekannt geworden sind.

Demnach besteht der Anfangsverdacht, dass die Beschuldigten, möglicherweise während des Laufs der Direktinvestitionsprogramme, erkannt haben, dass das von ihnen betriebene Investorenmodell nicht tragfähig und ungeeignet war, um die Bezahlung der fälligen und künftig fälligen Forderungen der Anleger aus den Einnahmen der vermieteten technischen Einrichtungen zu generieren. Gleichwohl sollen sie von 2018 bis 2021 weiteres Kapital von Investoren durch die Platzierung von Inhaber-Schuldverschreibungen (Unternehmensanleihen) in einer Gesamthöhe von über 100 Millionen Euro eingeworben haben, so der Verdacht der Staatsanwaltschaft.

Prospekte mit BaFin-Billigung

Die Deutsche Lichtmiete hat erstmals im November 2016 einen Prospekt nach dem Vermögensanlagengesetz für ein Direktinvestment in LED-Leuchten mit einer Laufzeit von fünf Jahren auf den Markt gebracht, also mit Billigung der Finanzaufsicht BaFin. Die ersten Rückzahlungen aus den Direktinvestments müssten demnach ab etwa Ende 2021, also in diesen Tagen, fällig (gewesen) sein. 

Zur Auswahl standen damals verschiedene Anlageangebote mit Investitionen in LED-Hallendeckenstrahler, LED-Panels oder LED-Lichtbänder mit Mindestanlagebeträgen zwischen 7.400 und 114.000 Euro. Den prognostizierten Vermögenszuwachs gab die Lichtmiete mit 4,23 bis 6,25 Prozent pro Jahr an. Die Anleger konnten sich zudem freiwillig für eine zusätzliche, gebührenpflichtige Mittelverwendungskontrolle entscheiden und einem Mieteinnahmenpool beitreten.

Später bot das Unternehmen auch Direktinvestments mit sechs Jahren Laufzeit an und emittierte seit 2018 auch klassische Anleihen, also Wertpapiere, deren Prospekte die BaFin ebenfalls genehmigt hatte. Nach Presseberichten geht es um ein Anlagevolumen bei der Deutschen Lichtmiete von insgesamt bis zu 200 Millionen Euro, das möglicherweise gefährdet ist. Ob und in welcher Höhe Teile davon bereits wieder an die Anleger zurückgeflossen sind, ist noch nicht bekannt.

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