BaFin: Immer wieder Ärger mit Juicy Holdings

BaFin Logo auf Briefbögen
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Unter der Überschrift "Juicy Holdings B.V.: Wichtige Informationen für Anlegerinnen und Anleger" warnt die BaFin in ungewöhnlich scharfer Form vor dem Unternehmen aus Holland. Es geht um Cannabispflanzen, Vermögensanlagen ohne gebilligten Prospekt und kursierende Falschinformationen.

Bei der BaFin gehen derzeit zahlreiche Anfragen, Beschwerden und Hinweise zur Juicy Holdings B.V. ein, teilt die Behörde mit. Zudem würden falsche Behauptungen im Zusammenhang mit der BaFin kursieren. Sie informiere daher Anlegerinnen und Anleger über wichtige Fakten.

Die BaFin hat demnach der Juicy Holdings B.V. (Amsterdam, Niederlande) am 3. Juni 2022 untersagt, die Investition in Cannabispflanzen der Sorten JuicyFlash, JuicyMist, JuicyKush und JuicyHaze in Deutschland öffentlich anzubieten. Es sei der Juicy Holdings damit gegenwärtig verboten, diese Investments in Deutschland öffentlich anzubieten. Die BaFin veröffentlichte zu ihrer Untersagung eine Meldung auf ihrer Internetseite.

Hintergrund der Untersagung war der BaFin zufolge: Bei den genannten Investitionsmöglichkeiten handelt es sich um Vermögensanlagen im Sinne des Vermögensanlagengesetzes (VermAnlG). Die Juicy Holdings war daher gesetzlich verpflichtet, vor Beginn des öffentlichen Angebots in Deutschland, das unter anderem über die Internetseite https://juicyfields.io/de/ erfolgte, einen durch die BaFin gebilligten Verkaufsprospekt zu veröffentlichen. Dieser Pflicht sei die Gesellschaft jedoch zu keinem Zeitpunkt nachgekommen, so die Behörde.

Untersagte Vermögensanlage umstrukturiert

Bereits im März 2022 hatte die BaFin demnach vor dem Angebot einer anderen Vermögensanlage der Juicy Holdings in Form eines Nachrangdarlehens gewarnt. Die Juicy Holdings hatte das betreffende Angebot über die Internetseite https://juicyfields.crowddesk.io der Behörde zufolge daraufhin eingestellt. Danach strukturierte die Juicy Holdings B.V. das Angebot um und bot rechtswidrig die oben genannten Investitionsmöglichkeiten an, berichtet die BaFin. Dies führte dann zu der Untersagung im Juni.

Die Information, die BaFin habe die Angebote der Juicy Holdings B.V. zwischenzeitlich wieder freigegeben, sei falsch, betont sie. Die BaFin hat diese falsche Behauptung schon am 10. Juni 2022 auf ihrer Website richtig gestellt. Mit Blick auf derzeit kursierende ebenfalls falsche Informationen weise die BaFin zudem darauf hin, dass sie keine Internetseiten blockiert oder Konten von Anlegern eingefroren hat.

Ungewöhnlich scharfe Empfehlung

Für Anleger, die Geld bei der Juicy Holdings investiert haben, enthält die Mitteilung der BaFin neben den üblichen generellen Hinweisen zur Prospektpflicht und dem Umfang ihrer Aufsicht eine ungewöhnlich scharfe Empfehlung: „Befürchten Sie, Opfer eines Betrugs geworden zu sein, erstatten Sie so schnell wie möglich Anzeige bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft“, heißt es dort. Und in Zusammenhang mit etwaigen zivilrechtlichen Schadenersatzansprüchen: „Die BaFin empfiehlt Betroffenen, bei Bedarf einen Rechtsanwalt hinzuzuziehen.“ Daneben bestehe auch die Möglichkeit, sich an eine Verbraucherzentrale zu wenden.

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