PRIIPs: Eine neue Runde im Kürzel-K(r)ampf

Der Kürzel-Salat ist indes bei weitem nicht das Schwierigste. Die Umsetzung der EU-Vorschriften wird die Branche durchaus vor ernsthafte Herausforderungen stellen.

Obwohl die KIDs maximal drei Seiten lang sein dürfen dürfen, umfass(t)en allein die jetzt vorerst gescheiterten RTS der Kommission dazu nicht weniger als 73 Seiten – inklusive Anhang mit detaillierten Vorschriften für die einzelnen Elemente und mathematischen Formeln zur Berechnung von Risikoklassen und Renditeszenarien.

Ohne diese Präzisierungen, die auch als „Level-2-Maßnahmen“ bezeichnet werden, hängen die Betroffenen ziemlich in Luft. Der Sachwerteverband BSI forderte bereits eine Verschiebung des Starttermins für die PRIIPs-Verordnung. Ansonsten wird sie ohne Umsetzung durch ein nationales Gesetz unmittelbar wirksam, da es sich um eine EU-Verordnung und nicht nur um eine Richtlinie handelt.

Anwendung auf Altfonds?

Allerdings sieht sie für Publikums-AIF ohnehin eine Übergangsfrist bis Ende 2019 vor. Warum also die Aufregung? Diskutiert werde auch die Anwendung der PRIIPs-Verordnung auf Altfonds am Zweitmarkt, stellte BSI-Chef Eric Romba auf Nachfrage klar.

„Sollte eine Anwendung auf Altfonds erfolgen, gälte dies in Ermangelung einer Übergangsfrist bereits mit Ablauf des 31. Dezember 2016. Dies würde bedeuten, dass für jeden potenziell handelbaren Altfonds eine PRIIPs-Kurzinformation zu erstellen ist. Ohne konkrete Ausgestaltungsrahmen über die Level-2-Verordnung ist dies eine Herausforderung für die Häuser“, so Romba.

Die direkten praktischen Auswirkungen des Brüsseler Hickhacks im AIF-Erstmarkt dürften hingegen zunächst überschaubar sein. Dennoch ist die neuerliche Hängepartie Gift für die Branche.

Seite drei: Branche zusätzlich gelähmt

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