Die Branche ist auch selber schuld

Der „Marktwächter Finanzen“ kritisiert die Darstellung der Kosten von geschlossenen alternativen Investmentfonds (AIFs). Details der Untersuchung bleiben unter Verschluss. Trotzdem ist die Kritik im Kern richtig. Der Löwer-Kommentar

„Fast fünf Jahre nach dem Start des KAGB hat die Branche es noch immer nicht geschafft, einen einheitlichen Standard für die Prospekte zu entwickeln.“

In der Vergangenheit haben sich die Untersuchungen und Veröffentlichungen des Projekts „Marktwächter Finanzen“ der Verbraucherzentralen nicht immer durch eine besonders hohe fachliche Qualität ausgezeichnet, um es vorsichtig auszudrücken.

Der Rechtsanwalt Uwe Wewel, zuvor als Ministerialrat im Bundesfinanzministerium wesentlich an der Entstehung des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB) beteiligt, sah sich sich vor zwei Jahren gar veranlasst, einen Cash.-Kommentar mit der Frage zu überschreiben: „Finanzwächter oder Nachtwächter?

Der Grund für Wewels harsche Kritik: Die Verbraucherschützer zählten die längst voll regulierten AIFs noch immer zum „grauen Kapitalmarkt“. Das sei unzulässig und missachte die Entscheidung des Gesetzgebers, so der ehemalige Ministerialbeamte.

Externer Sachverstand

Geändert hat sich in dieser Hinsicht offenbar nicht viel: Die jüngste Veröffentlichung zu den Kosten von geschlossenen Publikums-AIFs jedenfalls stammt vom „Marktwächter-Team der Verbraucherzentrale Hessen, Schwerpunkt Grauer Kapitalmarkt“.

Doch dieses Mal immerhin hat sich die Verbraucherzentrale externen Sachverstands versichert: Sie hat den Fachjournalisten Stefan Loipfinger mit der Untersuchung und der Erstellung eines entsprechenden Gutachtens beauftragt.

Loipfinger hat die Darstellung der Kosten im Verkaufsprospekt, den Anlagebedingungen und den wesentlichen Anlegerinformationen (wAI) von 25 Publikums-Fonds untersucht, die zwischen Oktober 2016 und September 2017 aufgelegt worden sind. Die Ergebnisse der Studie fasst die Verbraucherzentrale in einer Pressemitteilung und auf vier Seiten in einem „Hintergrundpapier“ zusammen.

Seite 2: Gutachten bleibt unter Verschluss

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