Gleichheit bei der PKV

Ab 1. Januar 2008 zahlen Männer in der Privaten Krankenversicherung (PKV) höhere Beiträge. Dies bestätigte der Verband Privater Krankenversicherung, Köln, gegenüber cash-online. Der Grund: Das Allgemeine Gesetz zur Gleichbehandlung (AGG) schreibt den Versicherern vor, Kosten für Schwangerschaft und Entbindung sowohl auf weibliche als auch männliche Versicherte gerecht zu verteilen. ?Wir müssen unsere Tarife komplett neu kalkulieren und die Prämien anpassen?, sagt Dr. Karl-Josef Birth, Vorstandsmitglied der Signal-Iduna Versicherungsgruppe, Dortmund. Über die konkrete Höhe der Preissteigerung für die Männer konnte er jedoch noch nichts sagen. Zurzeit befassen sich die Aktuare mit der Kalkulation der Kosten und deren Umverteilung auf beide Geschlechter.

?Die Prämienerhöhungen dürften von Unternehmen zu Unternehmen unterschiedlich ausfallen?, erläutert Anke Glasmacher, Pressereferentin des PKV-Verbandes gegenüber cash-online. Eine geschlechtsneutrale Verteilung von Kosten setze immer eine genaue Ermittlung voraus. Diese Daten zu ermitteln sei aber nicht ganz einfach. So hänge dies unter anderem von der Höhe der verursachten Kosten für Schwangerschaft- und Mutterschaft ab und von dem Verhältnis der Anzahl der im gleichen Alter im Versichertentarif versicherten Männer und Frauen.

Kritisch sieht der Verband der privaten Krankenversicherung, dass das Äquivalenzprinzip in der Versicherung ? also die Bemessung des Preises nach dem Risiko ? immer weiter aufgeweicht wird. Dieser Trend habe sich mit der Gesundheitsreform fortgesetzt, die die privaten Krankenversicherungsunternehmen zu einer Deckelung der Prämien im Basistarif zwinge.

Das Gleichheitsprinzip gilt bereits seit 2006 auch für die staatlich geförderten Riester-Renten, trotz der Erkenntnis, dass Frauen im Durchschnitt älter als Männer werden.

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