Neues VVG trifft auf breite Zustimmung

Die Interessenorganisationen der Versicherungswirtschaft und der Verbraucher, der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) in Berlin und der Bund der Versicherten (BdV), Henstedt-Ulzburg, begrüßen die am 5. Juli vom Bundestag beschlossene Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG). Dieses wird am 1.Januar 2008 in Kraft treten. Das Gesetz sieht unter anderem vor, Kunden künftig vor der Übersendung der Police die Allgemeinen Versicherungsbedingungen (AVB) zu übergeben. Darüber hinaus müssen Versicherungsgesellschaften ihre Abschlusskosten offen legen. Ziel ist es, Preise transparent und Produkte vergleichbarer als bisher zu machen.

GDV-Geschäftsführer Dr. Jörg von Fürstenwerth lobte die Gesetzesreform als ?richtigen Schritt für eine Modernisierung der Beziehung zwischen Versicherten und Versicherern?, kritisierte jedoch die Verpflichtung der Versicherer, die AGB vor der Police zu überreichen. Dies werde gerade bei Maklern und Mehrfachagenten zu einer Papierflut führen und dem Verbraucher nicht weiterhelfen. Dass das von den Versicherern als Alternative zur Abschaffung des Policenmodells vorgeschlagene Produktinformationsblatt stattdessen nun zusätzlich vorgesehen sei, laufe auf eine unnötige Überregulierung hinaus.

BdV-Geschäftsführerin Lilo Blunck freute sich darüber, dass das ?mehr als hundert Jahre alte Versicherungsrecht verbrauchergerechter? geworden sei. Allerdings habe es der Gesetzgeber versäumt, die Beratung von der Höhe der Prämie abzukoppeln. Die Vergütung von Vermittlern erfolgt in der Regel über eine im Versicherungsbeitrag eingeschlossene Provision. Als inakzeptabel beurteilt der BdV die Tatsache, dass das VVG weiterhin den Verzicht auf Beratung durch den Kunden gestattet.

Enttäuscht zeigte sich der Bundesverband Vermögensanlagen im Zweitmarkt Lebensversicherungen (BVZL), Berlin, darüber, dass es keine Hinweispflicht auf den Zweitmarkt für Lebensversicherungen gebe (cash-online berichtete). (aks)

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