Deutschland-Rente in der Kritik

Das Bonussystem der im März von den Versicherern Arag, Düsseldorf, und Rheinland, Neuss, auf den Markt gebrachten Deutschland-Rente (cash-online berichtete hier) unterliegt möglicherweise der Lohnsteuerpflicht. Das berichtet der Düsseldorfer Branchendienst ?Versicherungstip? und beruft sich auf einen Sprecher des Bundesfinanzministeriums (BMF).

Das Modell der im Internet sowie bis vor kurzem über den Discounter Plus verkauften Altersvorsorge sieht konsumabhängige Bonuszahlungen vor, mit denen Versicherte ihre Rente steigern können. Zu diesem Zweck wird eine spezielle Kreditkarte eingesetzt. Kaufen Kunden bei Partnern der Aktion, wandern anteilige Beträge auf ihr Rentenkonto. Das BMF stellte nun klar, dass eine Lohnsteuerpflicht für diese gutgeschriebenen Kreditkartenumsätze nicht ausgeschlossen werden kann. Als Vergleich führt der ?Versicherungstip? einen Fall an, bei dem dienstlich erworbene Payback-Punkte durch die Oberfinanzdirektion Rheinland als steuerpflichtiger Arbeitslohn eingestuft wurden.

Laut Arag-Sprecher Klaus Heiermann ist der Sachverhalt grundsätzlich richtig, es handle sich allerdings um einen alten Hut. Der Einwand des BMF betreffe lediglich die berufliche Nutzung des Bonussystems. Die Tatsache der Lohnsteuerpflicht sei im Fall von Gratifikationen durch Arbeitgeber selbstverständlich und bedürfe keines weiteren Hinweises, so Heiermann gegenüber cash-online.

Das ?Shoppen für die Rente?-Konzept wird von Verbraucherschützern und Vermittlern heftig kritisiert. Die Bonner Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich mit einem Brief an den Versicherer gewandt und fordert eine Stellungnahme zum Vertriebsmodell.Neben den Diskussionen um die Deutschland-Rente steht in der kommenden Woche ein Urteil des Landgerichts Wiesbaden zum Thema Supermarkt-Policen an. Geklagt hatte der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirtschaft (AfW) gegen die Einzelhandelsgruppe Rewe. Hintergrund ist eine Vertriebsaktion des Rewe-Discounters Penny mit der Arag zur Kids & Klar-Kinderschutzpolice aus dem Jahr 2007.

Das Geschäftsmodell der Deutschland-Rente ist von dieser Entscheidung indes nicht betroffen, die entscheidenden Parameter wurden bewusst gegenüber der Vorjahresaktion geändert, so Heiermann. Die Konzeption des Produkts sei in Abstimmung mit Experten aus dem BMF erfolgt. Deshalb wäre die Rente so strukturiert, dass lediglich eine Schutzgebühr und nicht der Beitragsinkasso an der Supermarktkasse zu entrichten war. Dies sei rechtlich entscheidend.

Der Vertriebsstop bei Plus ist laut der Arag planmäßig erfolgt, es sei von Vornherein vorgesehen gewesen, die Aktion auf diesen Zeitraum zu befristen. (hb)

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