Regierung will KV-Prämien weitgehend abzugsfähig machen

Ab 2010 sollen Krankenversicherungsbeiträge bis zur Höhe des Basistarifs von der Steuer absetzbar sein, so sieht es ein Referentenentwurf aus dem Bundesfinanzministerium vor. Auf die PKV-Branche könnten große bürokratische Belastungen zurollen.

Das Konzept für das ?Bürgerentlastungsgesetz? von Finanzminister Peer Steinbrück sieht vor, dass von 2010 an die Beiträge zu einer privaten Krankenversicherung bis zur Höhe eines Basistarifs steuerlich geltend gemacht werden können, Kindertarife eingeschlossen. Nicht abzugsfähig sollen dagegen Beiträge für Zusatzleistungen wie eine Chefarztbehandlung oder ein Ein-Bett-Zimmer im Krankenhaus sein.

Auf PKV-Anbieter könnte ein hoher bürokratischer Aufwand zurollen: Sie müssten jede einzelne Police der 8,5 Millionen Versicherten analysieren und für jeden ermitteln, welchen Anteil der Prämie er für seine Basisabsicherung zahlt und damit abgesetzt werden kann.

„Wenn für jede versicherte Person ein Abzugsbetrag ermittelt werden soll, wäre der Verwaltungsaufwand kaum zu bewältigen“, kommentiert der Marktführer Debeka. Die Branchenverband reagierte zunächst zurückhaltend. Das genauere Procedere zur Berechnung des Grundschutzes sei noch nicht bekannt und der Aufwand dadurch schwer einzuschätzen, sagte ein Sprecher des PKV-Verbands gegenüber cash-online. Zugleich fordern der Lobbyverband und die Debeka eine ?gewisse Pauschalierung?, um den Aufwand einzudämmen. Grundsätzlich sei der Vorschlag aber zu begrüßen, da die Versicherten entlastet werden.

Auch Pflegeversicherungsbeiträge absetzbar

Gesetzlich Versicherte sollen die Kosten für den Basistarif der gesetzlichen Krankenversicherung zu 96 Prozent von der Steuer absetzen können. Beiträge zur Pflegeversicherung sollen sogar in voller Höhe beim Finanzamt geltend gemacht werden können.

Damit reduziere sich das zu versteuernde Einkommen eines Beschäftigten um bis zu 4.500 Euro pro Jahr. Bislang waren nur maximal 1.500 Euro absetzbar. Das Nettoeinkommen eines Arbeitnehmers werde durch die Entlastung um bis zu 100 Euro steigen, heißt es in Medienberichten.

Den Entwurf hat einen zweiten Pferdefuß: Steuerzahler können durch das Vorhaben die Kosten anderer Versicherungen, wie beispielsweise Haftpflicht, BU oder Unfall künftig nicht mehr absetzen, berichtet die ?Süddeutsche Zeitung?. Das würde die tatsächliche Steuererleichterung drücken. Um eine Mehrbelastung zu verhindern, sollen die Finanzämter eine Günstigerprüfung vornehmen.

Hintergrund: Das Bundesverfassungsgericht hatte im März geurteilt, dass eine Krankenversicherung zum Existenzminimum zählt und somit nicht besteuert werden darf. Der Entwurf sieht eine Steuerentlastung von 8,7 Milliarden Euro vor, von der allerdings besonders Gutverdiener profitieren würden. (hi)

Weitere Artikel
Abonnieren
Benachrichtige mich bei
0 Comments
Inline Feedbacks
View all comments