BDV: Nicht ohne Grüne Karte mit dem Auto ins Ausland

Der Bund der Versicherten (BDV) rät Autoreisenden, sich nicht allein auf ihre Kfz-Versicherung zu verlassen. BDV-Vorstandsvorsitzenden Lilo Blunck: „Im Handschuhfach sollten auf keinen Fall die Grüne Karte und der Europäische Unfallbericht fehlen.“

„Grüne Karte“ meint die internationale Versicherungskarte. Sie dient im Falle eines Falles dazu, sie dem Unfallgegner zu geben, damit der sich wegen der Regulierung an die richtige Adresse wenden kann. Die Karte muss allerdings auch gültig und vom Versicherungsnehmer unterschrieben sein. Der Haftpflichtschutz greift nach dem Gesetz sowohl in ganz Europa als auch in den außereuropäischen Gebieten, die zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft zählen, erklärt Blunck.

Begrenzter Versicherungsschutz bei Türkei-Reisen

Es müsse allerdings unbedingt geprüft werden, ob das Urlaubsziel unter den Versicherungsschutz fällt. Denn in anderen Ländern kann es Probleme geben. Autofahrer sollten deshalb genau darauf achten, dass der betreffende Staat auf der Karte nicht durchgestrichen ist.

Besonderes Problempotenzial hat der BDV bei Autoreisen in die Türkei ausgemacht. Für dieses Land gewähren manche Anbieter nur im europäischen Teil Versicherungsschutz. Autourlauber sollten deshalb mit ihrem Versicherer klären, wie er es bei dieser Frage hält.

Deckungssummen häufig nicht ausreichend

Bei Autounfällen im Ausland sollten sich Urlauber als erstes die Fahrzeugnummer des Unfallgegners notieren und sich damit an den Zentralruf der Autoversicherer (Telefon 0180-25026) wenden, um den Versicherer des Unfallgegners zu finden.

Blunck empfiehlt Bundesbürgern, die viel mit dem PKW reisen, mit ihrem Versicherer zu verhandeln, um zusätzlichen Ausland-Schadensschutz zu vereinbaren. Denn häufig reichten die Deckungssummen der ausländischen Versicherungen nicht aus. (hb)

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