Sicher mit dem Cabrio durch den Frühling

Der Frühling ist da und mit ihm die Cabrio-Saison. Was es beim Open-Air-Spaß zu beachten gilt, erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV).

So muss der Versicherer beispielsweise bei Regen, der das Wageninnere unter Wasser setzt, nicht zahlen, weiß die BdV-Chefin. Denn nach dessen Verständnis handele es sich dabei nicht um eine ?Überschwemmung?.

Ein anderer Fall: Was, wenn das Dach aufgeschlitzt, aber nichts gestohlen wurde? Blunck: ?Ein solcher Vandalismusschaden ist durch die Vollkaskoversicherung gedeckt. Die Teilkasko reicht dafür aber nicht.?

Unabhängig davon, ob das Cabrio offen oder geschlossen ist, gilt laut BdV: Nur der Diebstahl von fest ein- oder angebauten oder verschlossen mitgeführten Teilen ist versichert. Dazu zähle auch das Radio. Verschwinden etwa Sonnenbrillen oder CDs aus dem Cabrio, zahlt die Versicherung nicht. In solchen Fällen sollten Kunden ihren Hausratversicherer fragen, ob er für den Diebstahl aufkomme, so Blunck. (mo)

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